Wann bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz ist nicht nur auf die Brandeinsätze beschränkt. Grundsätzlich stehen alle Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die in einem inneren Zusammenhang zum Feuerwehrdienst stehen und somit dem "Unternehmen Feuerwehr" dienen. Hierzu zählen insbesondere:
- Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistung und Beseitigung von Notlagen, Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes
- Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Lehr- und Informationsfahrten
- Arbeits- und Werkstättendienst
- sportliche Betätigung im Rahmen des Feuerwehrdienstes
- Veranstaltungen, deren Ziel die Mitgliederwerbung oder die Darstellung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit ist
- Veranstaltungen zur Pflege der Kameradschaft
Versicherungsschutz besteht auch auf den unmittelbaren Wegen zum Feuerwehrdienst und nach Hause.
Kein Versicherungsschutz besteht bei privaten Tätigkeiten, beim Essen und Trinken, bei Unterbrechungen der versicherten Wege oder auf Um- und Abwegen. Bei Unfällen infolge von Alkoholgenuss oder anderen berauschenden Mitteln (z.B. Cannabis) kann der Versicherungsschutz ebenfalls entfallen.
Kann die Feuerwehr-Unfallkasse keinen Versicherungsschutz gewähren, so werden die Kosten der notwendigen Heilbehandlung von den Krankenkasse übernommen.