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Mehrleistungen

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus hat die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ein durch ihre Satzung bestimmtes, umfangreiches Mehrleistungssystem - ein MEHR an Leistungen.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren erbringen in besonderem Maße ehrenamtlichen Einsatz für Allgemeinheit und Gesellschaft, notfalls auch unter Einsatz ihres Lebens. Diesem besonderen Aufopferungsanspruch wird die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen durch dieses ausgeprägte Mehrleistungssystem gerecht.

Ein Anspruch auf Mehrleistungen besteht jedoch nur, wenn die versicherte Tätigkeit nicht überwiegend geselligen Zwecken gedient hat (Festveranstaltungen, Kameradschaftsabenden, Ausflügen, und Ähnliches).

 

Folgende Mehrleistungen werden gewährt:

Mehrleistungen bei Arbeitsunfähigkeit
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Mehrleistungen zur Rente an Versicherte
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Mehrleistungen zu Hinterbliebenenrenten
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Die Mehrleistungen werden grundsätzlich automatisch durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen festgestellt. Eines Antrages bedarf es nicht. Die Versicherten erhalten eine entsprechende Nachricht hierüber. Diese Informationen stehen Ihnen auch auf unseren INFO-Blättern „Mehrleistungen für Versicherte“ und "Mehrleistungen für Hinterbliebene" zur Verfügung.

Wir verweisen auch auf die Richtlinien für die Gewährung von Mehrleistungen der Satzung der FUK.