Wer ist versichert?
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil sie sich im Interesse der Allgemeinheit in besonderer Weise engagieren. Aus diesem Grund sind Sie als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr umfassend abgesichert, falls Sie durch Ihren Feuerwehrdienst einen Gesundheitsschaden erleiden sollten. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten tragen die Kommunen als Träger der Feuerwehr.
Gesetzlich unfallversichert sind:
- die Mitglieder der Feuerwehren und ihrer gebildeten Abteilungen im Sinne des NBrandSchG sowie die feuerwehrtechnischen Aufsichtsorgane, auch wenn sie im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes tätig werden,
- alle im Feuerwehrdienst Beschäftigten mit Ausnahme der Angehörigen der Werkfeuerwehren,
- Personen, die im Einsatzfall wie ein Feuerwehrmitglied tätig werden (Heranziehung gemäß § 24 Satz 2 Nr. 5 des NBrandSchutzG), soweit nicht ein anderer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig ist,
- die Mitglieder von Organen und Ausschüssen der Feuerwehrverbände in Ausübung ihrer Tätigkeit im Verbandswesen.
Nicht unter Versicherungsschutz stehen:
- Mitglieder des Fördervereins der Feuerwehren
- Angehörige von Feuerwehrmitgliedern, auch wenn sie an Veranstaltungen der Feuerwehr teilnehmen oder bei der Durchführung helfen
- Besucherinnen und Besucher von Feuerwehrfesten, Tag der offenen Tür oder ähnlichen Veranstaltungen