Loading...
Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Downloads

Alle wichtigen Dokumente zusammengefasst

Falls nicht anders ausgewiesen, handelt es sich bei allen Dateien um PDF downloads.

Sofortmeldung von tödlichen und besonders schweren Unfällen sowie Massenunfällen

Gemäß § 22 Abs. 3 Satz 3 müssen die Träger der Feuerwehr „Todesfälle und Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich in dem Maß geschädigt werden, dass ärztliche Heilbehandlung erforderlich wird,“ uns unverzüglich mitteilen. Wir bitten auch bei Unfällen mit (vermutlich) besonders schweren Verletzungen um eine unverzügliche Mitteilung, damit wir die optimale Versorgung des/der Verletzten sicherstellen können.

Während der normalen Büroarbeitszeiten bitten wir um telefonische Meldung. Außerhalb der normalen Büroarbeitszeiten können Sie uns diese Sofortmeldung mit dem untenstehenden Kontaktformular übersenden – wir werden uns daraufhin telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Bitte senden Sie uns keine personenbezogenen Daten – wir werden diese telefonisch abfragen. Sofern keine Mitarbeiter des Trägers der Feuerwehr verfügbar sind, können natürlich auch die Ehrenbeamten der Feuerwehr diese Meldung abgeben.

Meldeformular für schwere Unfälle

back-to-top