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Arznei- und Verbandmittel / Heil- und Hilfsmittel

Die Kosten für notwendige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden von uns im Regelfall bis zur Höhe so genannter Festbeträge übernommen.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Arznei- und Verbandmittel keinen Eigenanteil zahlen. Das gilt auch für die Versorgung mit Heilmitteln (z. B. Massagen, Krankengymnastik und sonstige physikalische Therapien). Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln (z. B. Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen) könnten im Einzelfall Eigenanteile anfallen. Bitte lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heil- bzw. Hilfsmittel in Anspruch nehmen. Bei einem Arbeitsunfall kann nur der Durchgangsarzt eine Verordnung ausstellen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen über dieses Thema? Rufen Sie uns an!