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Amtliche Bekanntmachungen

Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen wird am 22. August 2023, 11:00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der VGH Versicherungen, Warmbüchenkamp, 30159 Hannover, stattfinden.

Die Sitzung ist teilweise öffentlich, die Tagesordnung ist in den Geschäftsräumen der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen einen Monat vorher ausgehängt.

 

Nach § 28 SVWO findet keine Wahlhandlung statt, da für die Gruppe der Träger des Brandschutzes und auch für die Gruppe der Versicherten jeweils nur eine Vorschlagsliste fristgerecht eingereicht und zugelassen worden ist. Die in den Vorschlagslisten genannten Bewerber gelten mit Ablauf des Wahltages (01.06.2023) als in die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen gewählt. Der Wahlausschuss stellt daher wie folgt das Wahlergebnis fest durch einstimmigen

Beschluss:

I. Gruppe der Träger des Brandschutzes

Liste des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachen e. V.

als Mitglieder:

Ifd. Nr,FamiliennameVornameGeburtsjahrWohnort
1HesseAlf1970Liebenburg
2SchräerWerner1970Haselünne
3StankeManuel1966Wolfsburg
4HoppeFalk-Olaf1976Holle
5MeyerNorbert1967Barendorf
6HeimannKlaus1962Stadthagen
7RichertJörg1967Northeim
8SchulzDagmar1963Lüchow

 

als stellvertretende Mitglieder:

Ifd. Nr.FamiliennameVornameGeburtsjahrWohnort
1KleineJens-Hermann1972Diepholz
2FellerMartin1963Bad Bevensen
3SchneiderMalte1983Schöningen
4DaunJenny1973Leer
5SicksArne1970Salzgitter
6KielhornInes1964Meine
7SchmidtkeThorsten1965Großenkneten
8MeyerJürgen1955Dannenberg

 

II. Gruppe der Versicherten

Liste des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V.

als Mitglieder:

Ifd. Nr.FamiliennameVornameGeburtsjahrWohnort
1GroteKlaus-Peter1959Wölpinghausen
2ThurauTobias1973Klein Flöthe
3SchröderSabine1968Scheeßel
4RöttgerMatthias1971Glandorf
5FischerBernd1963Stolzenau
6BorsutzkyUwe1962Langelsheim
7DettmerPeter1970Zeven
8DiekenaGerd1971Hinte

 

als stellvertretende Mitglieder:

Ifd. Nr.FamiliennameVornameGeburtsjahrWohnort
1WarnkeNorbert1963Weyhe
2RangeGunnar1987Wedesbüttel
3PalaitKai1970Lehnstedt
4DelmenhorstFriedrich1967Wiefelstede
5LoehrkeDaniel1978Hoogstede
6KörteDennis1978Emtinghausen
7WermuthMaik1972Grasleben
8de KleinMarko1976Einbeck

 

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 9. November 2022 folgende autonome Rechtsvorschriften erlassen:

5. Änderung der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen vom 06.04.2011. Die Änderung finden Sie hier.

Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hier.

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen für die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2023 wird am 9. Januar 2023 um 10:00 Uhr im Hause der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, Bertastraße 5, 30159 Hannover, stattfinden.

Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung ist in den Geschäftsräumen der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen einen Monat vorher ausgehängt.

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 16. März 2022 folgende autonome Rechtsvorschriften erlassen:

6. Änderung der Richtlinien über die Entschädigung der ehrenamtlichen Organmitglieder der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen vom 22.11.2005. Die Änderung finden Sie hier. Sie ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. 

Die aktuelle Fassung der Richtlinien finden Sie hier.

 

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2021 folgende autonome Rechtsvorschriften erlassen:

Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation

Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Auftragsvereinbarung nach § 88 SGB X

zur Durchführung der Verwaltungsverfahren zur Umsetzung des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-Cov-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG)

Durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ein Sicherstellungsauftrag für den Bestand der sozialen Dienstleister (§ 2 Satz 1 SodEG) übertragen worden. Sie hat nach § 88 SGB X die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. mit der Erfüllung der durch das SodEG auferlegten Pflichten beauftragt.

Die Auftragsvereinbarung ist am 14.4.2020 in Kraft getreten und kann mit ihrem vollständigen Wortlaut im Sekretariat des Geschäftsführers der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, Bertastraße 5, 30159 Hannover, eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung (0511 9895431) ist erforderlich.