Loading...
Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Amtliche Bekanntmachungen

Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen wird am 07. Mai 2024, 11:30 Uhr, im Hause der VGH Versicherungen, Rotunde, 1. OG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, stattfinden.

Die Sitzung ist teilweise öffentlich, die Tagesordnung ist in den Geschäftsräumen der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen einen Monat vorher ausgehängt.

Die Bekanntmachung finden Sie hier

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 9. November 2022 folgende autonome Rechtsvorschriften erlassen:

5. Änderung der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen vom 06.04.2011. Die Änderung finden Sie hier.

Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hier.

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 16. März 2022 folgende autonome Rechtsvorschriften erlassen:

6. Änderung der Richtlinien über die Entschädigung der ehrenamtlichen Organmitglieder der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen vom 22.11.2005. Die Änderung finden Sie hier. Sie ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. 

Die aktuelle Fassung der Richtlinien finden Sie hier.

 

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2021 folgende autonome Rechtsvorschriften erlassen:

Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation

Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Auftragsvereinbarung nach § 88 SGB X

zur Durchführung der Verwaltungsverfahren zur Umsetzung des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-Cov-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG)

Durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ein Sicherstellungsauftrag für den Bestand der sozialen Dienstleister (§ 2 Satz 1 SodEG) übertragen worden. Sie hat nach § 88 SGB X die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. mit der Erfüllung der durch das SodEG auferlegten Pflichten beauftragt.

Die Auftragsvereinbarung ist am 14.4.2020 in Kraft getreten und kann mit ihrem vollständigen Wortlaut im Sekretariat des Geschäftsführers der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, Bertastraße 5, 30159 Hannover, eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung (0511 9895431) ist erforderlich.

back-to-top