Verletztengeld / Übergangsgeld
Ist ein Versicherter nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, wird das Entgelt in der Regel von seinem Arbeitgeber für 42 Tage fortgezahlt (Entgeltfortzahlung). Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Versicherte zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes Verletztengeld. Da das Verletztengeld in unserem Auftrag von Ihrer Krankenkasse ausgezahlt wird, bitten wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unverzüglich bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
(bei selbstständigen Unternehmern die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bitte an die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen senden)
Beginn und Ende
Das Verletztengeld wird von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Es endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, grundsätzlich jedoch mit Ablauf der 78. Woche.
Höhe des Verletztengeldes
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf jedoch nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Hiervon werden noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Verletztengeld bei Schülern und Studierenden
Schüler und Studierende erhalten Verletztengeld, wenn Sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung (Entgeltbezug) nachgegangen sind.
Kinderpflege-Verletztengeld
Berufstätige Eltern erhalten für eine begrenzte Zeit Kinderpflege-Verletztengeld,
- wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres verletzten Kindes der Arbeit fernbleiben,
- wenn eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
- wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Übergangsgeld
Nehmen Versicherte an einer beruflichen Rehabilitation teil, wird Übergangsgeld erbracht. Dieses ist grundsätzlich geringer als das Verletztengeld.
Zum Thema "Verletztengeld" verweisen wir auch auf unsere INFO-Blätter "Verletztengeld" und "Verletztengeld bei Selbstständigen"
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen über dieses Thema? Rufen Sie uns an!