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Präventionsdienstleistungen

Mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen – das ist nach § 14 “Siebtes Buch Sozialgesetzbuch“ (SGB VII) der umfassende gesetzliche Auftrag der Feuerwehr-Unfallkasse. Dieser umfassende gesetzliche Auftrag bietet den notwendigen Gestaltungsfreiraum, um die Präventionsarbeit mit Augenmaß auf die Verhältnisse bei den Feuerwehren auszurichten. 

Erfolgreiche Präventionsarbeit (Unfallverhütungsarbeit) lässt sich nicht mit Vorschriften allein bewirken. Prävention (Unfallverhütung) muss vor Ort gelebt werden. Um die Prävention vor Ort durchführen zu können, bietet die Feuerwehr-Unfallkasse folgende Präventionsdienstleistungen zur Unterstützung an:

  • Beratung in allen Sicherheitstechnischen Fragen, wie z. B. Beschaffungen von persönlicher Schutzausrüstung und Geräten. Besonders häufig angefordert wird die Bauplanungsberatung, die wir in einem separaten Abschnitt ausführlich erläutern.
  • Ermittlung von Unfallursachen, aber auch von Belastungen, die zu einer Berufskrankheit führen können.
  • Forschung, Entwicklung und Modellprojekte, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei den Feuerwehren erheblich verbessern und dabei über das bisher bekannte hinausgehen.
  • Information und Kommunikation für und mit den Versicherten und den Vertretern der Träger des Brandschutzes.
  • Regelwerk als so genanntes autonomes Recht für den eigenen Bedarf erstellen und bei der Regelsetzung durch staatliche Stelle mitwirken.
  • Qualifizierung der am Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligten
  • Überwachung der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Feuerwehren.