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Wir über uns

Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) ist gesetzliche Unfallversicherungsträgerin und damit Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist vom Land Niedersachsen als landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet worden. Die FUK führt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches das Sozialgesetzbuch VII  (SGB VII) aus, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Wir sind also keine Privatversicherung, mit der man Verträge abschließt, sondern unser Handeln ist ausschließlich am SGB VII orientiert („Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“). Die FUK hat sich eine Satzung gegeben, die quasi das „Grundgesetz“ der Kasse ist. Die Rechtsaufsicht über die FUK übt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aus.

Versicherter Personenkreis

In der gesetzlichen Unfallversicherung tritt die Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein. Es bedarf also weder eines „Versicherungsantrages“ noch kann man diese Versicherung in irgendeiner Weise „kündigen“. Die Unfallversicherung umfasst die nach § 2 SGB VII versicherten Personen, soweit die Kasse aufgrund der geltenden Vorschriften sachlich und örtlich zuständig ist. Das sind insbesondere die Mitglieder der Feuerwehren und ihrer gebildeten Abteilungen im Sinne des NBrandSchG und alle im Feuerwehrdienst Beschäftigten (soweit sie nicht als Beamtinnen oder Beamte versicherungsfrei sind) mit Ausnahme der Angehörigen der Werkfeuerwehren (die in der Regel bei der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ihres Betriebes versichert sind).

Die FUK ist insgesamt für ca. 200.000 Versicherte zuständig.

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