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Eignungsuntersuchungen

Die Pflicht, die körperliche Eignung von z. B. Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzträger oder Taucherinnen und Taucher der Feuerwehr durch Eignungsuntersuchungen ärztlich feststellen zu lassen, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren".

Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen, die bisher die den Umfang der Untersuchungen definierten, wurden im August 2022 durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst, siehe die Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen.

Das Ergebnis der Untersuchung ist der untersuchten Einsatzkraft und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen!

Zur Dokumentation des Untersuchungsergebnisses kann das Formblatt „Ärztliche Bescheinigung“ verwendet werden, welches Sie ab sofort in der DGUV Publikationsdatenbank unter shorturl.at/ceixV herunterladen können.

Ein Musterschreiben zur Beauftragung von geeigneten Ärztinnen und Ärzten finden Sie hier: https://www.fuk.de/service/downloads-/-formulare.

Da in der noch nicht überarbeiteten FwDV 7 noch auf den G26 verwiesen wird, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mittels Runderlass vom 21.10.2022 die erforderlichen Anpassungen vorgenommen.

Unsere diesbezüglichen INFO-Blätter sind entsprechend aktualisiert.