Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zum Informationsschreiben der DEKRA zur Auswahl und dem sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten – „Kombination von Baugruppen von Pressluftatmern (PA) unterschiedlicher Hersteller“ aus dem Jahr 2024, hat das Referat 8 der vfdb im Oktober 2025 einen technischen Bericht zu dieser Thematik veröffentlicht.
Bei Neubeschaffungen von Baugruppen eines PA (Grundplatte mit Druckminderer, Lungenautomat, Vollmaske und Atemluftflasche) ist darauf zu achten, dass sowohl die neuen Baugruppen als auch die weiter in Benutzung bleibenden Baugruppen von einer Konformitätserklärung des Herstellers umfasst sind und diese Kombination in der Bedienungsanleitung aufgeführt ist. Das heißt, dass das ggf. neue Komplettgerät aus Baugruppen nur eines Herstellers besteht und somit sortenrein ist.
Sind PA vorhanden, die aus Baugruppen unterschiedlicher Hersteller zusammengesetzt sind oder muss aufgrund eines Großschadensereignisses vor Ort kombiniert werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung zwingend notwendig. Für die Abschätzung des verbleibenden Restrisikos kann die „Liste der positiv geprüften Geräte mit Bauteilkombinationen unterschiedlicher Hersteller (Interoperabilitätsprüfung)“ aus dem Technischen Bericht der vfdb herangezogen werden. Das Restrisiko der in dieser Liste dargestellten Kombinationen kann als kleiner als das Grenzrisiko, damit als akzeptabel, angesehen werden. Dieses belegen auch die Unfallstatistiken der Unfallversicherungsträger der Feuerwehren über einen Zeitraum von 20 Jahren, die von der vfdb für den Bericht herangezogen wurden. Somit kann die Feuerwehr Bestandsgeräte oder temporär zusammengestellte Kombinationen an Einsatzstellen eigenverantwortlich bewerten und unzulässige, da ungeprüfte, Kombinationen verhindern. Grundsätzliches Ziel sollte aber die Sortenreinheit sein.
Den technischen Bericht der vfdb finden Sie unter:
