Erleiden Feuerwehrangehörige im Feuerwehrdienst Verletzungen, übernehmen wir als Unfallversicherungsträger die Kosten für die Heilbehandlung. Auch für psychische Belastungen, die aus dem Einsatzdienst resultieren, sind wir zuständig und unterstützen die seelische Gesundheit unserer Feuerwehrangehörigen. Mögliche Belastungsreaktionen können sich unmittelbar danach, aber auch zeitverzögert auf das persönliche Wohlbefinden und die Einsatzfähigkeit auswirken. Die psychosoziale Notfallversorgung für die
Einsatzkräfte (Abkürzung: PSNV-E) umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um Einsatzkräften bei der Verarbeitung psychisch belastender Einsatzsituationen zu helfen.
FUKnews 02-2026
