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Gesetzliche Unfallversicherung

Die Aufgabe der FUK Niedersachsen

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört neben der Renten-, Kranken- und Pflege- zur Sozialversicherung.

  • Sozialversicherung
    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Rentenversicherung
    • Unfallversicherung
      • gewerbliche Berufsgenossenschaften
      • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
      • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
        • Unfallkassen des Bundes der Länder und der Gemeinden
        • Gemeindeunfallversicherungsverbände
        • Feuerwehr-Unfallkassen

Gesetzlicher Auftrag: Prävention –Rehabilitation – Entschädigung – alles aus einer Hand

Aufgabe der FUK als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe des SGB VII mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle (Feuerwehrdienstunfälle) und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention), nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (Rehabilitation) und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen – auch mit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen, den so genannten Mehrleistungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist damit der Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, in dem die Betreuung der Versicherten in einer Hand liegt.

Kommunale Unfallversicherung für Niedersachsen, Finanzierung

Die FUK ist ein kommunaler Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand; ihr gehören alle niedersächsischen Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Samtgemeinden) an. Sie ist sozusagen die „Feuerwehr-Berufsgenossenschaft“. Die Finanzierung der FUK erfolgt über eine jährliche Umlage. Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, der ausschließlich über Arbeitgeberbeiträge finanziert wird.

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