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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Untersagungsverfügung gegen Feuerwehr-Haltegurte

Das Bundesamt für  Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Untersagungsverfügung gegen bestimmte Feuerwehr-Haltegurte eines bestimmten Hersteller herausgegeben.

Wir empfehlen allen Feuerwehren in unserem Zuständigkeitsgebiet zu prüfen, ob die dort genannten Feuerwehr-Haltegurte vorhanden sind und diese dann der Benutzung zu entziehen.


FUK News 1/2013

Mit dieser Ausgabe präsentiert sich Ihnen unser FUK-Magazin im neuen Gewand. Moderner, dynamischer, übersichtlicher. Wir sind sicher, unsere FUK-News noch ein Stück lesenswerter gemacht zu haben.

Aber natürlich interessiert uns Ihre Meinung zu unserem „aufgefrischten“ Magazin. Schicken Sie eine E-Mail an info(at)fuk.de. Oder: Nutzen Sie Facebook und posten Sie uns Ihre Anregungen.

Zur neuen „Kommunikationswelt“ passt, dass unsere Info-Blätter ab sofort ausschließlich über den Downloadbereich unseres Internet-Angebots zu erhalten sind. So können Sie sicher sein, dass Sie unsere Informationsangebote immer in der aktuellen Version in Anspruch nehmen können.

Unsere aktuelle Ausgabe steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

 

 

Ändert sich etwas?

Die Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) aus Sicht der Prävention und des Leistungsrechts.

Durch das neue NBrandSchG vom 18.07.2012 haben sich einige Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen ergeben. Im Folgenden soll dargestellt werden, ob und inwieweit die Neuerungen zu Änderungen im Leistungsrecht und im Bereich Prävention der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen führen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier

 

 

Neue Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken"

Das richtige Maß an Belastung hält den Rücken gesund. Mit dieser Botschaft wendet sich die neue Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" an Arbeitgeber und Versicherte. Ihr Ziel: die Belastungen für den Rücken verringern. Denn das zahlt sich aus – in mehrfacher Hinsicht. Der Rücken – könnte er sprechen, er würde sich häufiger in Erinnerung rufen. "Benutz‘ doch mal eine Hebehilfe." – "Ich hätte gern etwas Abwechslung. Nicht immer die gleiche Haltung oder Bewegung." – "Wie wäre es mal mit einer bewegten Pause? Nicht immer nur sitzen." – "Sich immer nur über die Kollegen beschweren, bringt nichts. Sucht doch mal gemeinsam nach einer Lösung für den Stress."

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnenseite "Denk an mich. Dein Rücken".



Landesweite Fitnessaktion "Feuerwehr bewegt!"
Große Fahrrad-Tour auf Landesebene im LK Nienburg/Weser

In diesem Jahr werden bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der landesweiten Fitnessaktion „Feuerwehr bewegt!“ in der Zeit vom 3. bis 4. August 2013 im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser mit dem Fahrrad und teilweise auch mit Schiffen der „Flotte Weser“ unterwegs sein und dabei das Herz der Mittelweser-Region erkunden.

Erstmals seit Bestehen der Aktion sind auch Mitglieder der Jugendfeuerwehren zur Teilnahme an der Fitnessaktion eingeladen, sofern sie mindestens 14 Jahre alt und in die angemeldete Teilnehmergruppe einer Feuerwehr eingebunden sind.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung nur in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2013 und ausschließlich über ein Online-Anmeldeverfahren unter www.feuerwehr-bewegt.de möglich.



Die neue DIN 14092 "Feuerwehrhäuser"

Eine DIN-Norm beschreibt einen Standard, der die „… Rationalisierung und Qualitatssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung fordert. Die Normung dient der Sicherheit von Menschen und Sachen und der Qualitatsverbesserung in allen Lebensbereichen …“ (Zitat Deutsches Institut fur Normung).

Für die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen als gesetzlicher Unfallversicherungsträger ist die DIN 14092 ein wichtiges Instrument. So wird in der Durchführungsanweisung zur Unfallverhütungsvorschrift (UVV ) „Feuerwehren“ (GUV-V C53) genau auf diese DIN 14092 Bezug genommen. Zwar ist die DIN 14092 nicht zwangsläufig bindend, doch wenn man bei der Planung von Feuerwehrhäusern die DIN 14092 zu Grunde legt, erhält man nach Fertigstellung ein Feuerwehrhaus, das die nächsten Jahre Bestand haben wird.

Die Notwendigkeit der Aktualisierung bestand, weil beispielsweise neue, erweiterte feuerwehrtechnische Ausrüstungen und Geräte im Feuerwehrhaus untergebracht werden müssen und weil mit dieser Ausrüstung und den Geräten ausgebildet und geübt werden muss. Durch die neuen Fahrzeuggenerationen, die weitaus größer ausfallen, dadurch auch mehr Einsatzmittel transportieren können, müssen beispielsweise die Fahrzeugstellplätze angepasst werden. Aber auch Anpassungen an allgemeine Hygienestandards, an die Arbeitssicherheit oder an den Gesundheitsschutz fanden bei der Überarbeitung der neuen DIN 14092 Berücksichtigung. Das ist Grund genug für uns als gesetzlicher Unfallversicherungsträger, auf einige Änderungen und Neuerungen hinzuweisen. mehr

 

 

 

Tödlicher Tauchunfall wird untersucht

Am 19.10 2012 kam es in unserem Zuständigkeitsgebiet bedauerlicherweise zu einem Tauchunfall, der zum Tod eines Feuerwehrtauchers führte. Unmittelbar nachdem wir Kenntnis von dem Ereignis hatten, haben wir die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Das von der Polizei beschlagnahmte Tauchgerät wurde uns übergeben und von uns zu weiteren Untersuchungen in das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verbracht. Dort soll die Atemluft überprüft werden. Danach wird das eigentliche Tauchgerät in der „Prüfstelle für Atemschutzgeräte und autonome Tauchgeräte“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) geprüft.


Die Aufarbeitung des Ereignisses vor Ort wird durch uns begleitet. Im Rahmen der Unfalluntersuchung stehen wir in ständigem Kontakt mit der betroffenen Feuerwehr, den genannten Prüfinstituten und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. 

 

 

Materialien zur Psychosozialen Unterstützung überarbeitet

Seit vielen Jahren engagiert sich die Feuerwehr–Unfallkasse Niedersachsen im Handlungsfeld der Psychosozialen Unterstützung (PSU), das bei den Feuerwehren in Niedersachsen gut etabliert ist. Aufgrund neuerer Entwicklungen, insbesondere dem Bestreben nationale Mindeststandards für den Bereich der PSU zu formulieren, haben wir unsere diesbezüglichen INFO-Blätter und den Bereich PSU unseres Internetauftritts zusammen mit unserem Fachberater PSU, Herrn Pastor Frank Waterstraat, überarbeitet und stellen Ihnen diese hiermit vor.

 

 

 

Glück gehabt!

Dies hat bestimmt jeder von uns schon einmal gedacht, wenn irgendetwas gerade noch einmal gut gegangen ist. Es hätte ja auch anders ausgehen können. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden uns die Fälle gemeldet, in denen es „anders“ ausgegangen ist. Wir erfahren, was passiert ist und können gegebenenfalls gezielt mit entsprechenden Präventionsmaßnahmen gegensteuern. Doch wie reagieren wir auf die vielen Fälle, in denen es „gerade noch einmal gut gegangen ist“? mehr



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Quelle: Startseite
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[Stand: 24.05.2013, 04:54 Uhr]