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Leistungen

Das „managen“ wir für Sie: Rehabilitation und Leistungen

Hinter dem Begriff Rehabilitation verbirgt sich für uns die Aufgabe, notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit nach einem Feuerwehrdienstunfall zu ergreifen. Wir sind dabei bemüht, alle erforderlichen medizinischen und berufsfördernden Maßnahmen reibungslos zu gewährleisten, damit einem verletzten Menschen zügig wieder die Teilnahme am Arbeitsleben ermöglicht wird.

Im Hinblick auf ein möglichst optimales Rehabilitationsergebnis sind bei unserer täglichen Arbeit folgende Grundsätze charakteristisch:

  • Individualität (maßgeblich sind die Kriterien des Einzelfalls)
  • Komplexität (unter Berücksichtigung aller Fakten)
  • Interdisziplinarität (Abstimmung und Koordination der einzelnen medizinischen Fachgebiete)
  • Zielgerichtetheit (bezogen auf die Unfallfolgen)

Im Mittelpunkt der Rehabilitation sollen nicht nur die Fürsorge und Versorgung verletzter Menschen stehen, sondern auch ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen. Insofern verstehen wir uns als Partner in einem Team, das aus unseren Versicherten, behandelnden Ärzten und Therapeuten, dem Arbeitgeber usw. besteht. Das Ziel der Rehabilitation soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen und Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden.

Im Einzelfall kann sich damit die Rehabilitation von Beginn einer Heilbehandlung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken. Einen weiteren Bereich stellen die Geldleistungen dar, die während und nach der Rehabilitation als wirtschaftliche Hilfe nach einem erlittenen Arbeitsunfall gewährt werden. Rechtsgrundlagen des Rehabilitations- und Entschädigungsrechts finden sich in verschiedenen Regelungsebenen und Bereichen des Sozialversicherungsrechts, wie in Gesetzen „ insbesondere Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) “ Verordnungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen den an der Heilbehandlung Beteiligten.

Weiterhin existieren Richtlinien, Empfehlungen und Rundschreiben zur Durchführung der Gesetze und Verordnungen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen über dieses Thema? Rufen Sie uns an!

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