„Was wir nicht haben, brauchen Sie nicht!“ Mit diesem barschen Spruch wurde in der DDR oftmals das Bedürfnis nach Lebensmitteln, Haushalts- oder Heimwerkerartikeln für erledigt erklärt und so manche Kundin und so mancher Kunde aus den HO- und sonstigen Läden vertrieben. Keine feine Art. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist das anders. Wir haben alles, was Sie brauchen, denn unser Rehabilitationsauftrag ist eindeutig: Die Wiederherstellung der Gesundheit von im Feuerwehrdienst verletzten Menschen erfolgt „mit allen geeigneten Mitteln“. Ob Heilbehandlung, Rehabilitation, Pflege oder Rentenzahlung – es wird „alles aus einer Hand“ geleistet, für alles ist die Unfallkasse zuständig.