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FAQs zu Krebsrisiken im Feuerwehrdienst

Kürzlich hatten wir das Ergebnis der von uns mitinitiierten Krebsstudie der DGUV vorgestellt. Die danach an uns heran getragenen Fragen haben wir hier noch einmal für alle zum Nachlesen zusammengestellt.

 

Ich bin regelmäßig bei Innenangriffen unter Atemschutz im Einsatz. Habe ich dadurch ein erhöhtes Krebsrisiko?
Nein. Das Forschungsprojekt „Krebsrisiko für Feuerwehrangehörige – Strategien zur Expositionsvermeidung und –erfassung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) hat ergeben, dass korrekt angelegte, funktionsfähige Schutzkleidung und das bedarfsgerechte Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz die Aufnahme der krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) soweit minimiert, dass die Beurteilungsmaßstäbe zur Vermeidung gesundheitlicher Effekte eingehalten werden.

Mir kann also nichts passieren, wenn ich PA trage?
So einfach ist es auch nicht. Der umluftunabhängige Atemschutz (Pressluftatmer –PA) ist nur eine Komponente. Ganz wichtig ist auch die korrekt angelegte und funktionstüchtige Schutzkleidung.

Wenn ich Atemschutz und meine Schutzkleidung richtig getragen habe, brauche ich mich also um nichts mehr zu kümmern?
Nein, auch hier gelten natürlich weiterhin die allgemeinen Regeln der Einsatzhygiene: kontaminierte Schutzkleidung ablegen, dabei nicht mit bloßer Haut berühren, und der Reinigung zuführen. Die Verschleppung der Kontamination muss unbedingt verhindert werden. Danach folgt selbstverständlich noch die persönliche Hygiene (mindestens Händewaschen an der Einsatzstelle und danach ggf. duschen). Auch der Wechsel der Unterbekleidung kann erforderlich sein.

Wir haben im Feuerwehrhaus nur einen Umkleideraum und somit keine schwarz/weiß-Trennung? Muss das nicht schnellstens nachgerüstet wurden?
Wenn Sie die kontaminierte Schutzkleidung erst im Feuerwehrhaus wechseln, haben Sie bereits etwas falsch gemacht: die Kontamination wurde dann bereits verschleppt und hat neben Ihrer Schutzkleidung mindestens auch das Fahrzeug, mit dem Sie zurückgekommen sind, und das Feuerwehrhaus erfasst. Die Einsatzstelle ist der Schwarz-Bereich und das Feuerwehrhaus sollte der Weiß-Bereich bleiben.

Was soll denn schon im Fahrzeug groß passieren? Die anderen, die mitfahren, haben doch auch Schutzkleidung an…
Das schon, aber die Kontamination überträgt sich auch auf die Sitze und alle anderen Kontaktflächen (Rückenlehnen, Sicherheitsgurte etc.). Wenn dann zwei Tage später die Jugendfeuerwehr im Fahrzeug sitzt, berühren die Kids diese Kontaktflächen auch – eventuell sogar mit den Händen. Und wenn sie sich danach ins Gesicht fassen, die Augen reiben, in der Nase bohren oder oder oder… übertragen Sie die Giftstoffe auf ihre Haut oder sogar auf ihre Schleimhäute… Erwachsenen kann das natürlich auch passieren.

Aber beim Ablegen und verpacken der Schutzkleidung kann die Kontamination doch auch verschleppt bzw. verteilt werden…
Nicht, wenn man es richtig macht. Kameradinnen und Kameraden, die dabei unterstützen, tragen mindestens eine FFP2-Maske und Einmal-Handschuhe. Die kontaminierten Kameradinnen und Kameraden steigen direkt in einen entsprechenden Sack, wo sie einfach ihre Schutzkleidung ablegen und heraussteigen. Durch das Unterstützungspersonal wird der Sack dann verschlossen und der Reinigung zugeführt.

Sie haben gesagt, wir sollen an der Einsatzstelle die Hände waschen. Wenn wir dazu unser Hygieneboard im Fahrzeug nutzen, wird Wasser aus dem Fahrzeugtank verwendet. Das ist aber vermutlich verkeimt, weil es schon so lange im Tank steht. Das passt doch auch nicht zusammen.
Doch. Sie sollen das Wasser nicht trinken; es hat definitiv keine Trinkwasserqualität mehr. Aber Sie können sich bedenkenlos damit und natürlich mit Seife die Hände waschen. Danach desinfizieren Sie die Hände mit dem Desinfektionsmittel vom Hygieneboard bzw. aus dem Beladungssatz L (Grobreinigung, Dekontamination) nach DIN 14800 Teil 18 Beiblatt 12.

Es wurde doch so viel über „Feuerkrebs“ berichtet und jetzt sagen Sie, dass das alles Humbug war?
Nein, das sagen wir nicht. Tatsache ist, dass bei Bränden krebserzeugende PAK frei werden. Tatsache ist aber auch, dass umluftunabhängiger Atemschutz und korrekt angelegte, funktionsfähige Schutzkleidung verhindern, dass diese in einem gefährlichen Maß in unseren Körper gelangen, wie uns die Studie gezeigt hat. Das setzt aber unsere heutige Schutzkleidung und auch die heute üblichen Hygienemaßnahmen voraus. Bevor wir diesen sicheren Zustand erreicht haben, gab es aber auch andere, nicht so wirksam schützende Schutzkleidung. Erst die Diskussion über mögliche Gefährdungen durch „Feuerkrebs“ hat es uns allen ermöglicht, die Schutzkleidung und die Hygienemaßnahmen stetig zu verbessern und über ein Forschungsprojekt das genaue Ausmaß der möglichen Gefährdung zu erforschen.

Besteht denn auch außerhalb des Innenangriffs, also dort wo kein Atemschutz getragen wird, eine Gefährdung durch PAK?
Die Studie hat auch gezeigt, dass die krebserzeugenden PAK auch bei Bränden im Freien auftreten können. Außerdem ist an den so genannten „kalten Brandstellen“ auch damit zu rechnen. Ein kurzzeitiger Kontakt, zum Beispiel weil sich der Wind gedreht hat und man einige Sekunden im Rauch stand, konnte in der Studie zwar nachgewiesen werden, aber man hat auch festgestellt, dass die dadurch entstandene Exposition die Beurteilungsmaßstäbe zur Vermeidung gesundheitlicher Effekte nicht überschreitet. Wenn man sich allerdings über einen längeren Zeitraum in einer kalten Brandstelle aufhält, ist ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät anzuraten. Gezielte Lüftungsmaßnahmen können dazu beitragen, einen längeren Aufenthalt in kalten Brandstellen, z. B. zur Brandnachschau, auch ohne umluftunabhängigen Atemschutz zu ermöglichen.

Können Sie nicht einmal über die notwendigen Hygienemaßnahmen informieren?
Das haben wir bereits mehrfach. Auf unserem Internetauftritt finden Sie dazu ein Medienpaket (https://www.fuk.de/fileadmin/user_upload/fuk/praevention/medienpakete/2019/Hygiene_FINAL_1.mp4), die Seite „sauber, sicher, gesund“ (https://www.fuk.de/praevention/7-tage-7-filme) und die entsprechende DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ (https://www.fuk.de/fileadmin/user_upload/fuk/service/downloads/praevention/DGUV-Informationen/DGUV_Information_205-035.pdf).

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