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Heilbehandlung

Die Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlung (ambulant und stationär) rechnet der Arzt bzw. das Krankenhaus direkt mit uns ab, ohne dass Sie Zuzahlungen leisten müssen.

Die Heilbehandlung umfasst insbesondere

  • die Erstversorgung
  • ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

wenn bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Feuerwehrdienst ärztliche Behandlung notwendig ist, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Durchgangsärzte in Ihrer Nähe können Sie mit nachfolgenden Link suchen: https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d-arzt-verfahren/index.jsp

Durchgangsärzte sind persönlich besonders qualifizierte und medizinisch-technisch besonders ausgestattete Ärzte, in der Regel Chirurgen bzw. Unfallchirurgen. Dem Arzt muss angegeben werden, dass die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen der zuständige Kostenträger ist, zum Beispiel durch unsere Versichertennachweis. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Adresskarte. Es sind keine persönlichen Daten gespeichert wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wir empfehlen, diese Karte in jedem Feuerwehrfahrzeug zu hinterlegen. Bei Bedarf kann die Karte bei uns angefordert werden.

Sofern Sie privat krankenversichert sind und ausdrücklich eine privatärztliche Behandlung wünschen, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten von Ihnen selbst bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu tragen. Hierzu verweisen wir auf unsere INFO-Blätter "Privatärztliche Behandlungen", "Zahnärztliche Behandlung" und "Brillenschäden".

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen über dieses Thema? Rufen Sie uns an!