Erläuterungen zu den Mustergrundrissen
Der Planer eines Feuerwehrhauses hat während des Entwurfsprozesses für ein Feuerwehrhaus viele Punkte zu beachten. Seine Rahmenbedingungen, nach denen er ein Feuerwehrhaus auf dem Papier entstehen lässt, setzen sich zusammen aus den Vorgaben und Wünschen seines Auftraggebers (meist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung) und architektonischen, technischen, gestalterischen und baurechtlichen Gesichtspunkten.
Zuerst ist ein geeignetes Baugrundstück zu finden. Dies muss eine für die Feuerwehr taktisch günstige Lage zum Einsatzgebiet haben. Der Zuschnitt, die Lage und die Anbindung des Baugrundstücks sind bei der Grundlagenermittlung des "Projektes Feuerwehrhaus" von großer Bedeutung. Nicht jedes Baugrundstück erlaubt jede beliebige Baukörperform. Anforderungen aus dem Bebauungsplan sind bei der Planung einzuhalten, sofern ein Bebauungsplan für dieses Grundstück vorliegt. Außerdem müssen die nötigen Grenzabstände einhalten werden, was unter Umständen zu Einschränkungen in der Wahl der Gebäudeform führen kann. Des Weiteren ist die Eingliederung bzw. Einfügung in die Nachbarbebauung von Bedeutung. Dachform, Fassadengestaltung, Baustoffmaterialien und Farben müssen als Vorgabe für das Entwerfen des Feuerwehrhauses immer mit berücksichtigt werden.
Beim Zusammenstellen des Raumprogramms ist es zunächst wichtig die Notwendigkeit der einzelnen Räume und die Räumgrößen zu ermitteln.
Da das Tageslicht auf den Menschen einen psychologischen Einfluss hat, sollte bei der Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück möglichst auf die Himmelsrichtungen geachtet werden. So sollen untergeordnete Räume, wie z. B. sanitäre Einrichtungen oder Umkleideräume, wegen des geringeren Tageslichtbedarfs im nördlichen Gebäudeteil untergebracht werden. Arbeits- bzw. Aufenthaltsräume hingegen sollten nach Süden ausgerichtet sein. Damit sich im Hochsommer z. B. der Schulungsraum durch die Sonneneinstrahlung nicht zu stark aufheizt, können vor dem Gebäude Schatten spendende Bäume gepflanzt werden. Nicht vergessen werden sollte hierbei, dass die überwiegende Dienstzeit einer Freiwilligen Feuerwehr meist in den Abendstunden liegt.
Einzelne Funktionsabläufe sollten zusammengefasst werden, damit sich für die Nutzer möglichst kurze Wege innerhalb des Feuerwehrhauses ergeben. In den Mustergrundrissen sind diese mit der Colorierung verdeutlicht. Die Farbe Gelb steht für den Schulungs-/Verwaltungsbetrieb, die Farbe Grün stellt den sanitären Bereich dar und mit der Farbe Rot sind die Arbeitsräume der Feuerwehr dargestellt. Der Planer muss sich auch die übergreifenden Arbeitsabläufe einer Feuerwehr verdeutlichen. Gemeint sind z. B. das Eintreffen bei Alarmierung, das Ausrücken und später das Wieder-Einrücken der Feuerwehrangehörigen. Die Entfernung von den PKW-Stellplätzen zu den Umkleideräumen und dann zu dem/n Feuerwehrfahrzeug(en) sollte so direkt wie nur möglich geplant werden. Dabei ist es wichtig, die Aufschlagrichtungen der Türen zu beachten.
Bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann man davon ausgehen, dass nicht an jedem Tag Betrieb im Feuerwehrhaus herrscht. Da die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) der Feuerwehrangehörigen nach einem Einsatz feucht sein können und die Sanitärräume nach dem Duschen noch nass sind, ist es umso wichtiger, dass über gekippte Fenster natürlich belüftet werden kann. So kann gewährleistet werden, dass die Räume und die PSA trocknen. Nach Möglichkeit sollten aus bauphysikalischen Gründen alle Räume in einem Gebäude natürlich belüftet werden können, damit auf kostenaufwendige Raumluftanlagen (RLT-Anlagen) verzichtet werden kann.
Verkehrsflächen, z. B. Flure sind in einem Feuerwehrhaus aus Kostengründen bzw. wegen des geringen Nutzens so weit zu minimieren, wie es möglich ist. Im Feuerwehhaus dient der Flur lediglich als "Verteilerfläche". In anderen, z. B. repräsentative Gebäuden, hat ein Flur bzw. ein Foyer eine andere Bedeutung und kann entsprechend größer ausfallen.
Um Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen zu vermeiden, sind Fußböden in Feuerwehrhäusern eben und rutschhemmend auszuführen und dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Um die Gefahr des Ausrutschens zu minimieren dürfen die Bodenbeläge deshalb keine zu glatte Oberfläche haben. Zudem sollen sich die Bodenbeläge in allen Bereichen des Feuerwehrhauses gut reinigen lassen. Deshalb sollen in den unterschiedlichen Gebäudebereichen Beläge gewählt werden, die nur so rutschhemmend sind, wie unbedingt nötig. Die Art der Fußbodenmaterialien ist dabei zweitrangig.
Die Rutschhemmung eines Bodenbelages wird durch die so genannte Bewertungsgruppe, bestehend aus dem Buchstaben „R“ und einer Zahl zwischen 9 und 13, ausgedrückt. Dabei sind Beläge der Bewertungsgruppe R 9 die mit der geringsten, R 13 die mit der höchsten Rutschhemmung. Zusätzlich wird bei profilierten Belägen der Verdrängungsraum (V) klassifiziert. Hierbei hat „V 4“ den kleinsten und „V 10“ den größten Verdrängungsraum.
Bodenbeläge benachbarter Räume dürfen maximal um eine Bewertungsgruppe abweichen, damit es an den Übergängen durch die veränderten Reibungsbedingungen zwischen Schuh und Fußboden nicht zu Stürzen kommt.
Die Fahrzeug-Stellplätze im Feuerwehrhaus sind mit einem Bodenbelag der Bewertungsgruppe R 12 zu versehen. Wie in der unten abgebildeten Skizze dargestellt, kann der Bodenbelag des angrenzenden Flures und des Umkleideraumes mit einem Bodenbelag der Bewertungsgruppe R 10 versehen werden, wenn eine „Übergangszone“, die ca. zwei Schrittlängen lang sein sollte, den großen Unterschied hinsichtlich der Bewertungsgruppen überbrückt.
Fußbodenbeläge im Feuerwehrhaus sollen folgende Bewertungsgruppen aufweisen:
Fahrzeughalle: R 12
Waschhalle : R 11 / V 4
Arbeitsgrube: R 12 / V4
Instandsetzungs- und Wartungsraum: R 11
Lagerraum für Öle und Fette: R 12 / V 6
Schlauchpflege: R 12
Umkleideraum: R 10
Dusche: R 10
WC-Anlage: R 10
Flur: R 9
Büro: R 9
Schulungsraum: R 9
Küche für Verpflegung: R 11
Teeküche: R 10
Abstellraum: R 9
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Die Mustergrundrisse stehen Ihnen auch in unserem Downloadbereich als PDF-Datei zur Verfügung.






