Prävention (Unfallverhütung)
Mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen – das ist nach § 14 “Siebtes Buch Sozialgesetzbuch“(SGB VII) der umfassende gesetzliche Auftrag der Feuerwehr-Unfallkasse. Dieser umfassende gesetzliche Auftrag bietet den notwendigen Gestaltungsfreiraum, um die Präventionsarbeit mit Augenmaß auf die Verhältnisse bei den Feuerwehren auszurichten.
Erfolgreiche Präventionsarbeit (Unfallverhütungsarbeit) lässt sich nicht mit Vorschriften allein bewirken. Prävention (Unfallverhütung) muss gelebt werden. Dies setzt genaue Kenntnisse des tatsächlichen Unfallgeschehens voraus, gewonnen aus Unfallauswertungen, verknüpft mit Gefährdungsanalysen (Gefährdungsuntersuchungen) und Risikobewertungen. Von Vorteil für den Geschäftsbereich Prävention (Unfallverhütungsabteilung) der Feuerwehr-Unfallkasse ist, dass sie sich auf die klar abgegrenzte Gruppe der hauptsächlich ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen konzentrieren kann.
Neben sicherheitstechnischen Überprüfungen von Feuerwehreinrichtungen steht die Aufklärung, Beratung und Schulung im Vordergrund der Tätigkeit des Geschäftsbereiches Prävention (Unfallverhütung). Überregionale Aufgaben in Fachgruppen und Normenausschüssen zählen ebenfalls zum Tätigkeitsfeld. Durch die Mitarbeit in diesen Gremien wird gewährleistet, dass niedersächsische Feuerwehrinteressen dort einfließen und sachgerecht vertreten werden.
Weitere Informationen über Aktivitäten und Materialen des Geschäftsbereiches Prävention zum Einsehen und Herunterladen finden Sie im Download-Bereich.



