INFO - Blatt  Alkoholgefährdung: Beratungsgespräch Wir empfehlen, vor dieser Beratung die anderen das Thema Alkohol behandelnden INFO-Blätter („Wirkungen von Alkohol“, „Anzeichen für Alkoholmissbrauch“, „Vorbereitung einer Erstberatung“) zu lesen, deren Informationen hier vorausgesetzt werden. Diese erste Beratung sollte ein „Vier–Augen“–Gespräch sein. * Als Vorgesetzter sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten und darauf konzentrieren; ggf. sich vorher zurückziehen, um sich gedanklich und emotional einzustimmen; die gegenwärtige eigene Verfassung einschätzen und kontrollieren. * Nach freundlicher, ruhiger Eröffnung und Zusicherung der Vertraulichkeit die bestehenden Probleme direkt benennen; keine „Prangersituation“ herstellen, aber die aufgetretenen und schriftlich belegbaren Probleme klar analysieren – und eine verantwortungsvolle Veränderung des Verhaltens als Ziel definieren. * Den Betroffenen direkt ansprechen („Du“ oder „Sie“); ebenfalls klar von sich selbst reden („Ich mache mir Sorgen....“). * Dem Betroffenen Gelegenheit zur ausführlichen Darlegung des Problems aus seiner Sicht geben und, wenn möglich, gemeinsam konkrete Lösungswege suchen und vereinbaren, z. B. den Besuch einer Suchtberatungsstelle. * Die eigene Rolle als Führungskraft, das heißt das gebotene ausgeglichene Verhältnis von Nähe und Distanz nicht verlassen; der Vorgesetzte ist nicht „Retter“, „Beschützer“, „Kumpel“ oder Therapeut des Betroffenen, sondern die Person, die im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für den Betroffenen und die Feuerwehr diesem anbietet, ihm bei der Bewältigung seiner offenbar gewordenen Probleme zu helfen – also ihn konsequent bei der erforderlichen persönlichen Neuorientierung begleitet. * Verdeutlichen, dass dem Betroffenen in enger Abstimmung mit ihm selbst geholfen werden kann und wird – wenn er sich auf dieses Angebot der Begleitung durch die Kameraden und - ggf. - durch Fachleute wie Seelsorger oder Lebens- und Suchtberater einlässt und zu wirklicher Verhaltensänderung bereit ist. * Diese Ansprechpartner für den Betroffenen (und für seine Kameraden und Angehörigen) aus den Bereichen der Lebens- und Suchtberatung, der Selbsthilfegruppen, der Sozialmedizin oder Seelsorge namentlich benennen und ggf. Herstellung des Erstkontaktes anbieten. * Schuldzuweisungen und Eskalation mit Austausch von Unsachlichkeiten vermeiden, bei einem möglichen Gesprächsabbruch zeitnah den nächsten Kontakt herstellen und dieses Gespräch in Gegenwart einer weiteren Vertrauensperson, z. B. eines Seelsorgers, einer psychosozialen Fachkraft oder eines Vertreters des Trägers der Feuerwehr führen. * Am Gesprächsende die wichtigsten Punkte zusammenfassen, nochmals die getroffenen Vereinbarungen und ggf. Konsequenzen benennen und einen Folgekontakt verbindlich vereinbaren. © Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: September 2012 2864