FUK-LogoINFO - Blatt LEISTUNGSRECHT Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit Wann bekommen Sie Verletztengeld? Wie wird Verletzten- geld gezahlt? Beiträge zur Sozial- versicherung Information für Ihren Arbeitgeber Was Sie sonst noch wissen sollten Beratung und Hilfe Verletztengeld bekommen Sie, wenn und solange Sie ar- beitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin bescheinigt sein. Bevor Verletztengeld ge- zahlt wird, muss der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlen – für die Dauer von sechs Wochen. Sie bekommen Verletztengeld für Kalendertage. Es wird in der Regel in Höhe des letzten Nettoverdienstes gezahlt. - Ein Kalendermonat ergibt maximal 30 Tage. - Ihre Krankenkasse zahlt das Verletztengeld im Auftrag der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. - Sie benötigen einen „Auszahlschein für Verletztengeld“. Diesen Auszahlschein bekommen Sie von Ihrer Kranken- kasse. Falls Beitragspflicht besteht, werden die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vom Verletztengeld abgezogen. Diese Beitragsanteile erstattet die FUK Ihnen später als Mehrleistung! Sie müssen Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit un- verzüglich informieren. Solange Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie nicht arbeiten. Verreisen Sie während einer Arbeitsunfähigkeit? Besprechen Sie das mit Ihrem Arzt und mit uns. Arzttermine, ärztliche An- ordnungen – bitte halten Sie alles ein, was dazu beiträgt, wie- der gesund zu werden. Fragen? Persönliche Anliegen? Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat – ein Anruf genügt (Hotline 0511 –989-5557). Info 1646