FUK-LogoINFO Hepatitis B Ansteckung Die Hepatitis B ist eine von Viren hervorgerufene, schwere Erkrankung, die hauptsäch- lich durch Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten übertragen werden kann. Dabei rei- chen kleinste Mengen (0,00004 ml) virushaltigen Blutes zur Infektion. Die Hepatitis B ist damit ca. 100 mal ansteckender als AIDS. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsor- ganisation gibt es weltweit 300 Millionen chronische Träger des Virus und mehr als eine Million Menschen sterben jährlich an den Folgen der Infektion. Nach vorsichtigen Schätzungen infizieren sich in Deutschland jährlich etwa 50.000 Menschen. Verlauf Ca. 40 – 180 Tage nach der Ansteckung erkrankt eine infizierte Person häufig sehr schwer an Gelbsucht, die in einigen Fällen auch direkt zum Tode führen kann. Bei etwa jedem zehnten Infizierten geht diese Krankheit in ein Dauerstadium über, das heißt, die Person wird zum Dauerträger des Virus, die Krankheit heilt also nicht von selbst ab. Diese Menschen sind nicht nur eine dauernde Ansteckungsgefahr für andere, sondern laufen auch Gefahr, im Laufe der Jahre an einer Zirrhose (Schrumpfleber) oder sogar an Leberkrebs zu sterben. Wer ist gefährdet Neben medizinischem Personal, Blutern, Dialysepatienten etc. sind generell auch die Berufs- / Bevölkerungsgruppen gefährdet, die mit Blut, Blutbestandteilen oder Körper- flüssigkeiten in Berührung kommen. Hierzu zählen auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, z.B. bei technischen Hilfeleistungseinsätzen. Impfung Die Impfung ist die einzige Möglichkeit, sich vor einer Hepatitis B zu schützen. Die ent- sprechenden Impfstoffe werden heute alle gentechnisch gewonnen, sind sehr gut ver- träglich und schützen den Impfling sehr sicher. Für einen vollständigen Schutz sind drei Impfungen nötig (0/1/6 Monate – Spritze in den Oberarmmuskel). Es empfiehlt sich, den Schutz durch eine sog. Titer–Kontrolle prüfen zu lassen. Eine Auffrischungsimpfung ist nach etwa 10 Jahren erforderlich. Die Kosten betragen ca. 60 € je Einzeldosis, für eine Grundimmunisierung also ca. 180 €. Die Kosten der Immunprophylaxe sind als vorbeu- gende Maßnahme zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vom Trä- ger des Brandschutzes zu übernehmen. Für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr besteht keine Verpflichtung zur Durchim- munisierung. Die Feuerwehr-Unfallkasse empfiehlt dann eine entsprechende Impfung der betroffenen Feuerwehrangehörigen, wenn das individuelle Einsatzgeschehen eine höhere Infektionsgefährdung erwarten lässt. Weiterführende Informationen im Internet: www.gesundheitsamt.de www.auswaertiges-amt.de 2675