INFO - Blatt  Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung Nach § 5 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A3) hat der Träger des Brandschutzes (z. B. Gemeinde, Stadt) dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme, 2. nach einer Änderung oder Instandsetzung und 3. in bestimmten Zeitabständen. Die Prüffrist „in bestimmten Zeitabständen“ ist so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden kann, rechtzeitig festgestellt werden. Herstellerinformationen bzw. die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 sind zu beachten, so dass i. d. R. ortsveränderliche Betriebmittel mindestens einmal jährlich zu prüfen sind. Der Prüfablauf nach DIN VDE 0701-0702 : 2008-06 ist nachstehend dargestellt: Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen setzen die Verwendung geeigneter Prüfgeräte mit eindeutiger Anzeige („in Ordnung“ oder „Fehler“) sowie die Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft voraus. Zu beachten ist, dass der Prüfablauf geändert worden ist. Eine Software-Änderung der Prüfgeräte ist ggf. erforderlich. © Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Mai 2009 1378