Zum Einsatz fertig!

Mit diesem Satz endet der Befehl für einen Einsatz mit Bereitstellung. Ähnlich wie die Trupps, die dann zum sofortigen Einsatz am Verteiler auf ihren Auftrag warten, lauern auch die Kinder und Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren auf ihren "Einsatz". Aber nicht alles, was sie gern machen wollen oder was die Betreuer mit ihren Jugendfeuerwehren gern veranstalten möchten, ist auch erlaubt und mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen.
Deshalb wollen wir uns wieder einmal eingehender mit der Arbeit in den Jugendfeuerwehren beschäftigen. Dabei dienen uns die zahlreichen Anfragen, die uns nicht nur auf den üblichen Kommunikationswegen, sondern auch bei zahlreichen Veranstaltungen erreichen, als Anhaltspunkt für die Themen, zu denen vermutlich die meisten Fragen bestehen.
Grundsätzlich muss erst einmal festgestellt werden, dass die Jugendfeuerwehren in der gesetzlichen Unfallversicherung ein echter Ausnahmefall sind: Allein die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche neben der Schülerunfallversicherung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, ist schon bemerkenswert. Kommt es zu einem zu entschädigenden Unfall, müssen Besonderheiten, die die Kinder und Jugendlichen von Arbeitsnehmern unterscheiden, berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu den erwachsenen Kameraden der Feuerwehr stehen die Angehörigen der Jugendfeuerwehren auch bei eigentlich nicht versicherten Tätigkeiten, wie z. B. Spiel und Spaß, unter Versicherungsschutz. Denn diese Tätigkeiten, die als „Allgemeine Jugendarbeit“ untrennbar zum Jugendfeuerwehrdienst dazugehören, dienen ja der Nachwuchsgewinnung der Feuerwehren. Und bei den Zeltlagern kann es sogar sein, dass grundsätzlich nicht versicherte – so genannte eigenwirtschaftliche – Tätigkeiten, wie zum Beispiel die persönliche Hygiene, doch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, siehe unser Info-Blatt „Versicherungsschutz in Zeltlagern“.
Doch nun zum Speziellen: Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr beginnt mit dem Eintritt. Dienstrechtlich ist durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) eindeutig geregelt, dass nur Mitglied der Jugendabteilung sein kann, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind nicht genannt. Sollen jüngere Kinder an die Feuerwehr herangeführt werden, ist dies nur auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 NBrandSchG als „andere Abteilung“ möglich.
Hierzu muss allerdings die Satzung der jeweiligen Feuerwehr die erforderlichen Regelungen treffen. Die klare Trennung von Jugendabteilungen und „anderen Abteilungen“ hat natürlich auch zur Folge, dass sich die Inhalte der Arbeit mit diesen Abteilungen voneinander unterscheiden. Ein „Aushebeln“ des Mindestalters für die Jugendfeuerwehren ist auf diesem Wege nicht möglich. Wer mehr zu diesem Themenkomplex wissen möchte, sollte sich bei der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr die „Handreichung zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren (Kinderabteilungen) in den freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen“ besorgen, die gerade überarbeitet wird.
Ist der Eintritt in die Jugendfeuerwehr vollzogen (Achtung: Hierzu ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich!), folgt in der Regel die Einkleidung. Die Schutzausrüstung hat der Träger des Brandschutzes, also die Stadt oder Gemeinde, zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.
Spätestens nach der Einkleidung stellt sich die Frage, was man mit den Kindern und Jugendlichen nun machen soll, denn irgendwie müssen sie ja beschäftigt werden. Grundsätzlich sollte man bei der Planung der Aktivitäten den gesunden Menschenverstand walten lassen und immer daran denken, dass man es mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat. Dennoch wird man im Einzelfall Zweifel haben, ob eine geplante Aktivität so durchgeführt werden kann oder nicht. Im Bereich der feuerwehrtechnischen Ausbildung bestehen einige, zum Teil sehr konkrete Bestimmungen, während es im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit deutlich schwieriger ist, konkrete Hinweise oder Bestimmungen zu finden – auch weil dieser Bereich thematisch sehr viel weiter gefasst ist als die feuerwehrtechnische Ausbildung.
Mit dem Runderlass „Jugendarbeit in den Feuerwehren; Grundsätze für die praktische feuerwehrtechnische Ausbildung und Übungen der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren“ (RdErl. d. MI v. 1.11.2004) hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den Jugendfeuerwehrwarten eine Handlungshilfe an die Hand gegeben, die neben einigen allgemeinen Hinweisen und Regelungen auch einige wenige Verbote enthält. Damit wird für einige Ausrüstungen und Geräte zwar ganz klar untersagt, dass Angehörige der Jugendfeuerwehren damit arbeiten, aber bei Benutzung des gesunden Menschenverstandes wäre man auch selbst darauf gekommen, so dass der Erlass keine schwerwiegenden Beschränkungen für die Jugendarbeit enthält.
Des Weiteren gelten natürlich die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Hier sind insbesondere die UVV „Grundsätze der Prävention“ und die UVV „Feuerwehren“ zu nennen. Letztere nennt die Jugendfeuerwehren sogar an einigen Stellen explizit. Dennoch tauchen einige Fragen hierzu immer wieder auf:
Dürfen die Jugendfeuerwehren mit Wasser arbeiten?
Ja, aber dabei ist einiges zu beachten. Der bereits erwähnte Erlass enthält hierzu eine eindeutige Bestimmung: „Bei Ausbildungsmaßnahmen und Übungen mit Wasser ist sicherzustellen, dass eine direkte fachliche Aufsicht erfolgt und ein sofortiges Eingreifen von aktiven Feuerwehrangehörigen gewährleistet ist.“ Es müssen also direkt an den Strahlrohren aktive Feuerwehrangehörige bereit stehen (nicht in fünf Meter Entfernung), die sofort eingreifen können, also konzentriert die Kinder und Jugendlichen am Strahlrohr überwachen und keine Nebentätigkeiten ausführen. Damit ist es aber nicht getan. Der Wasserdruck muss so gewählt werden, dass die Jugendfeuerwehrangehörigen in der Lage sind, das Strahlrohr zu halten – deren Leistungsfähigkeit muss also beachtet werden. Dies gilt natürlich auch für das Abbauen nach der Übung: Nasse Schläuche sind nun halt einmal schwerer als trockene, so dass auch hierbei die individuelle Leistungsfähigkeit der Jugendfeuerwehrangehörigen zu beachten ist. Zudem soll der Wasserdruck so niedrig wie möglich gehalten werden, da die Schwere des durch einen Wasserstrahl verursachten Schadens natürlich vom Druck abhängt. Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Verletzungen durch einen Wasserstrahl gekommen – im Extremfall sogar zu Augapfelausspülungen. Um das Restrisiko bei Übungen mit Wasserabgabe gering zu halten, ist es zwingend erforderlich, den Wasserdruck so niedrig wie möglich zu halten. Übrigens: Auf sehr vielen Löschfahrzeugen ist ein Druckbegrenzungsventil verlastet, mit dem man bei Übungen der Jugendfeuerwehr nicht nur den Wasserdruck begrenzen, sondern auch Druckspitzen, die z. B. durch das schlagartige Schließen von Strahlrohren entstehen, abfangen kann.
Uns wurde gesagt, dass wir mit der Jugendfeuerwehr z. B. im Zeltlager oder beim Dienstsport nicht Fußball spielen dürfen. Stimmt das?
Nein, das ist nicht richtig. Zwar ist Fußball eine sehr verletzungsträchtige Sportart, da es sich um ein körperbetontes Spiel mit Körperkontakt handelt, aber ein ausdrückliches Verbot dieser Sportart existiert nicht.
Wenn wir mit der Jugendfeuerwehr etwas unternehmen, z. B. ins Kino oder ins Zeltlager fahren, werden wir immer darauf hingewiesen, dass die Angehörigen der Jugendfeuerwehr den Übungsanzug tragen müssen, da sie sonst nicht versichert wären. Was steckt hinter dieser Vorschrift?
Nichts, denn diese Aussage ist schlicht und einfach falsch. Der Versicherungsschutz ist nicht von einer bestimmten Kleidung abhängig. Versicherte Personen, die einer versicherten Tätigkeit nachgehen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies ist aber unabhängig von der getragenen Kleidung.
Wir wollen bei der Jugendfeuerwehr das Thema „Unfallverhütung“ ansprechen. Gibt es dazu Material speziell für die Jugendfeuerwehr?
Ja, dafür gibt es einiges an Material. Bereits 1996 ist der Ordner „Sicherheitserziehung in der Jugendfeuerwehr“ verteilt worden. Nach der Fusion der Feuerwehr–Unfallkassen Hannover und Oldenburg zur Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen wurden auch alle Jugendfeuerwehren im Bereich Braunschweig, die diesen Ordner vorher noch nicht hatten, mit einem Exemplar ausgestattet, so dass nun theoretisch jede Jugendfeuerwehr über einen solchen Ordner verfügen müsste. Leider wurden etliche Exemplare beim Wechsel der Funktion nicht weitergegeben, so dass wir darum bitten, falls ein solcher Ordner doch noch fehlt, sich mit dem Amtsvorgänger in Verbindung zu setzen. Neben einer Vielzahl von nach Altersgruppen getrennten Anregungen enthält der Ordner auch das Heft „Eigenstudium für den Jugendfeuerwehrwart“, mit dem dieser sich das notwendige Basiswissen über Unfallverhütung speziell in der Jugendfeuerwehr aneignen kann.

Zwei Jahre später kam dann das Medienpaket „Fit For Fire in the Future“ heraus, welches das Thema „Fitness in der Jugendfeuerwehr“ bearbeitet. Das Medienpaket wurde in zweifacher Ausfertigung den feuerwehrtechnischen Zentralen zum Verleih auf Kreisebene zur Verfügung gestellt. Leider ist das im Medienpaket enthaltene Arbeitsheft, das bis zum letzten Jahr auch als Lehrgangsunterlage für den Sport-Lehrgang der NJF diente, vergriffen.
In den Jahren 2003 und 2004 kamen dann zwei weitere Medienpakete speziell für die Jugendfeuerwehren heraus: „Jugendfeuerwehr I – Lager und Fahrten“ und „Jugendfeuerwehr II – Übungs- und Schulungsdienst“. Auch hiervon erhielten die feuerwehrtechnischen Zentralen je zwei Exemplare zum Verleih auf Kreisebene. Anders als bei den anderen Medienpaketen wurden die dazugehörigen Folienhefte an jede Jugendfeuerwehr und auch an die übergeordneten Stellen, also Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendfeuerwehrwarte, verteilt. Dazu wurde der NJF jeweils eine entsprechende Anzahl an Folienheften zur Verfügung gestellt, die diese bei den jeweiligen Delegiertenversammlungen auf Landesebene entsprechend der Anzahl der Jugendfeuerwehren verteilt haben. Insgesamt wurden an die (damals) rund 1.900 Jugendfeuerwehren 2.800 dieser Folienhefte verteilt, so dass auch hiervon theoretisch jede Jugendfeuerwehr ein Exemplar haben müsste. Allerdings scheinen auch diese Folienhefte nicht immer dort angekommen zu sein, wo sie hingehören. Da unsere Lagerbestände erschöpft sind, möchten wir an dieser Stelle all diejenigen, die noch Material für die Unfallverhütung in der Jugendfeuerwehr haben, aber nicht mehr in der Jugendarbeit tätig sind, eindringlich bitten, dieses Material an die Jugendfeuerwehren weiterzugeben. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Info-Blättern, die sich speziell mit Jugendfeuerwehr- Themen befassen oder bei der Jugendfeuerwehr auch anwendbar sind. Diese stehen Ihnen in unserem Downloadbereich bereit.
Damit sind die vier am häufigsten gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Um vor allem neuen Jugendfeuerwehrwarten und Betreuern einige Tipps für die Jugendarbeit geben zu können, wollen wir im Folgenden noch schlagwortartig einige Aspekte der Jugendarbeit in den Jugendfeuerwehren, die in Seminaren und Lehrgängen immer wieder angesprochen werden, abhandeln:
- Kommt es zu einem Unfall, ist natürlich vordringlich Erste Hilfe zu leisten und ggf. der Rettungsdienst zu verständigen. Die Eltern der Jugendfeuerwehrangehörigen vertrauen natürlich – zu Recht – darauf, dass die Betreuer der Jugendfeuerwehr wissen, was zu tun ist, denn sie sind es ja gewohnt, anderen in Notsituationen zu helfen. Also kühlen Kopf bewahren, tief durchatmen, auf die eigenen Kompetenzen besinnen und ruhig und zielgerichtet handeln. Gerade bei verletzten Kindern ist die Aufregung häufig besonders groß, weil die Kinder oftmals nicht in der Lage sind, genau zu schildern, was passiert ist, wo es wehtut usw. Bei den meisten Unfällen ist der Schreck bei den Kindern auch schlimmer als der Schmerz. Gerade deshalb ist auch die durchgehende Betreuung der kleinen Patienten wichtig. Wird mit den Kindern kein Arzt aufgesucht, müssen die Eltern unbedingt darüber informiert werden, dass sie, wenn sie später noch einen Arzt aufsuchen, darauf hinweisen, dass es sich um einen Feuerwehrunfall handelt und die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen der zuständige Unfallversicherungsträger ist. Näheres hierzu kann dem Info-Blatt „Unfallmeldung“ entnommen werden.
- Wenn ärztliche Hilfe nach einem Unfall nicht erforderlich ist und eine Unfallanzeige nicht erstattet werden muss, ist der Unfall im Verbandsbuch zu dokumentieren.
- Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist nicht für alles zuständig. Wenn zum Beispiel im Zeltlager ein Kind wegen akuter Bauchschmerzen zum Arzt gebracht werden muss, ist das ein Fall für die Krankenkasse, nicht für den Unfallversicherungsträger.
- Jugendfeuerwehren bessern sich ihre Kameradschaftskasse gern durch Altpapier-, Weihnachtsbaum- oder sonstige Sammelaktionen auf. Dabei ist zu beachten, dass das Mitfahren auf Ladeflächen und Anhängern verboten ist. Nicht nur die Straßenverkehrsordnung steht dem entgegen, sondern auch die UVV „Fahrzeuge“. Zuwiderhandeln stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar, die die Feuerwehr- Unfallkasse Niedersachsen mit einer Geldbuße ahnden kann.
- Die Anschnallpflicht gilt auch in Feuerwehrfahrzeugen. Die Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte können, wie so oft, das Verhalten der Kinder und Jugendlichen durch gutes Vorbild stark beeinflussen.
- Auch in Bezug auf Kinderrückhaltesysteme bilden Feuerwehrfahrzeuge keine Ausnahme. Nähere Informationen dazu, wann solche Systeme erforderlich sind, enthält unser Info-Blatt „Fahrzeuge – Personenbeförderung“.

- Um die Leistungsfähigkeit der Jugendfeuerwehrangehörigen abschätzen zu können, steht den Betreuern ein einfaches Mittel zur Verfügung: Sie toben mit den Kindern und Jugendlichen. Dabei merkt man sehr schnell, wie viel Kraft und Ausdauer die Kinder haben.
- Kinder und Jugendliche benötigen längere Erholungspausen und erholen sich anders als Erwachsene. Nähere Informationen dazu findet man in dem Heft „Eigenstudium für den Jugendfeuerwehrwart“ im Ordner „Sicherheitserziehung in der Jugendfeuerwehr“.
- Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr sind in der Regel auch auf dem Weg zum Feuerwehrhaus und zurück gesetzlich unfallversichert. Die Betreuer der Jugendfeuerwehr sollten ihr Augenmerk auch auf diese versicherten Wege richten. Im Ordner „Sicherheitserziehung in der Jugendfeuerwehr“ findet man entsprechende Anregungen, wie man die versicherten Wege in die Unfallverhütung mit einbezieht.
- Verkehrssicherheit bei Kindern und Jugendlichen ist ein Thema, für das man bei einer Vielzahl von Institutionen umfangreiches Material zur Verfügung gestellt bekommen kann.
- Auch wenn die Kinder und Jugendlichen sich selbst viel zutrauen: Viele schwere Geräte der Feuerwehr sind zu schwer für die Angehörigen der JF. Es ist ihnen oft nicht zuzumuten, diese Geräte zu tragen. Das noch belastendere Be- und Entladen solch schweren Geräts durch die Jugendfeuerwehrangehörigen verbietet sich somit eigentlich von selbst – beispielhaft sei hier nur das Entnehmen der TS genannt.
- Prinzipiell können auch Mädchen, die einer Jugendfeuerwehr angehören, schwanger werden. In einem solchen Fall sind besondere Schutzbestimmungen zu beachten, siehe unser Info-Blatt „Werdende Mütter im Feuerwehrdienst“.
- Gerade im Sommer sind die Jugendfeuerwehren häufig bei Wettbewerben der Feuerwehr oder anderen Spielen längere Zeit im Freien der Sonne ausgesetzt. Dann ist unter anderem vatürlich der Sonnenschutz zu beachten. Außerdem muss es nicht sein, dass dann noch alle Gruppen in der prallen Sonne zur Siegerehrung antreten müssen. Da diese erfahrungsgemäß länger dauert, ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Kinder und Jugendlichen im Schatten aufhalten. Zudem ist es hilfreich, wenn man sie sich setzen lässt. Dies stört den besonderen Charakter einer Siegerehrung eines Jugendwettbewerbes in keiner Weise.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Unfallverhütung in der Jugendfeuerwehr besondere Anforderungen an die Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer der JF stellt, da diese im Gegensatz zu Führungskräften der Einsatzabteilung nicht nur die Unfallverhütung im feuerwehrtechnischen Bereich, sondern auch im jugendpflegerischen Bereich beachten müssen. Dem wird einerseits durch die vielfältigen Lehrgänge, die die Niedersächsische Jugendfeuerwehr und die Landesfeuerschulen speziell für Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer der JF anbieten und andererseits durch das Material der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachen Rechnung getragen. Den größten Beitrag müssen jedoch die Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer beisteuern: Sie müssen ihr Fachwissen, ihren gesunden Menschenverstand und ihr Verantwortungsbewusstsein einsetzen, um die Jugendarbeit unfallfrei zu gestalten.









