Wasser marsch – auch bei der Jugendfeuerwehr?
Dieser Befehl leitet die Wasserförderung ein und ist mittlerweile auch außerhalb der Feuerwehrwelt ein Synonym für die Förderung und Abgabe von (Lösch-) Wasser. So oft, wie dieser Befehl in der Ausbildung der Jugendfeuerwehr bei den Trockenübungen benutzt wird, wird bei den Jugendfeuerwehrangehörigen der Wunsch gehegt, auch endlich einmal mit Wasser arbeiten zu dürfen.
Kinder und Wasser ziehen sich gegenseitig an – zumindest, solange das Wasser nicht mit irgendwelchen „Gefahrstoffen“ wie Seife versetzt ist. Deshalb und natürlich, weil die Kids wie die Großen üben wollen, stehen Übungen mit Wasserabgabe bei den Jugendfeuerwehren hoch im Kurs. Doch wie sieht es mit der Sicherheit bei solchen Übungen aus?
Übungen mit Wasserabgabe haben in früheren Jahren – nicht nur bei den Jugendfeuerwehren – leider relativ häufig zu zum Teil schweren Augenverletzungen bis hin zu kompletten Augapfelzerstörungen durch den Wasserstrahl geführt. Zum Glück scheinen Präventionsmaßnahmen Wirkung gehabt zu haben: die Anzahl und auch die Schwere solcher Verletzungen nahmen deutlich ab. In den letzten Jahren hatten wir nur noch etwa einen Unfall dieser Art pro Jahr zu entschädigen. Zudem sind die Unfälle der letzten Jahre nicht im Übungsdienst, sondern im Einsatz entstanden, wo die äußeren Bedingungen, die wir nicht verändern können, wesentliche Parameter des jeweiligen Unfalles waren.
Leider kam es im August letzten Jahres zu einem schwerwiegenden Unfall in einer Jugendfeuerwehr bei einer Übung mit Wasserabgabe. Obwohl Betreuer an den Strahlrohren bereit standen, geriet ein Strahlrohr außer Kontrolle und verursachte bei einem damals 13-jährigen Mädchen eine schwere Verletzung, die zum Verlust des verletzten Auges führte. Den exakten Unfallablauf konnten wir durch Befragungen nicht bis ins letzte Detail klären, aber aufgrund der Begleitverletzungen um das betroffene Auge herum ist davon auszugehen, dass das Mädchen nicht nur vom Wasserstrahl, sondern auch vom Strahlrohr an sich getroffen wurde.
Die Unfallursachenermittlung führte unmittelbar zu einer Überprüfung der Präventionsmaßnahmen. Denn neben der Häufigkeit von bestimmten Unfällen ist die Schwere der Verletzung ein entscheidender Parameter – so auch in diesem Fall.
Die Wasserförderung ist eine Tätigkeit, die bei den Feuerwehren häufig durchgeführt werden muss und die mit etlichen Gefahren verbunden ist. Dies spiegelt sich in der Tatsache wider, dass der Wasserförderung ein kompletter Paragraph mit umfangreichen Durchführungsanweisungen in der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) gewidmet ist. Hier wird allerdings nicht speziell auf die Jugendfeuerwehren und die geringere Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen eingegangen.
Die Medienpakete „Wasserförderung I“ und „Wasserförderung II“ aus den 80er bzw. 90er Jahren des letzten Jahrhunderts sind schon etwas angegraut und wurden daher vor zwei Jahren vom neuen Medienpaket „Sicheres Fördern von Wasser“ abgelöst. Aber auch hier findet sich kein direkter Bezug zur Jugendfeuerwehrausbildung. Da dieser Unfall aber nicht beim Herumalbern oder gar einer Wasserschlacht entstanden ist, war klar, dass eine auf die Jugendfeuerwehrausbildung abgestimmte Präventionsmaßnahme notwendig war.
Zwar haben wir als Unfallversicherungsträger durchaus die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten oder ein bestimmtes Unterlassen von Tätigkeiten verbindlich vorzuschreiben, aber die Akzeptanz und damit die Wirksamkeit einer Maßnahme steigt, wenn sie von vielen Schultern getragen wird. Da im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gerade der Erlass zur feuerwehrpraktischen Ausbildung in den Jugendfeuerwehren überarbeitet wurde, konnten wir uns in diesen Prozess mit einbringen.
Uns ist die Bedeutung von Übungen mit Wasserabgabe bewusst, daher wollten wir ein generelles Verbot der Wasserabgabe in den Jugendfeuerwehren vermeiden. Das Ziel unserer Präventionsmaßnahmen musste also sein, das Arbeiten mit den Strahlrohren bei Wasserabgabe sicherer zu gestalten.
Mithilfe der Unfallursachentheorie war es kein Problem, einen Ansatzpunkt zu finden. Diese Theorie besagt, dass Gefahren immer dann entstehen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Energie, die einen Menschen schädigen kann, unkontrolliert und ungehindert frei wird. Durch die Bewegungsenergie des Strahlrohres geriet dieses außer Kontrolle und durch die Bewegungsenergie des Wassers und des Strahlrohres wurden die schweren Verletzungen verursacht. Da die Bewegungsenergie des Strahlrohres direkt von der des Wassers abhängt, mussten wir die dem Wasser zugeführte Energie verringern. Dies ist relativ einfach durch Absenken des Druckes möglich. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: Einerseits kann man den Pumpenausgangsdruck begrenzen. Dies ist aber vom Maschinisten abhängig. Denkt dieser nicht an die Begrenzung, verliert diese Maßnahme ihre Wirksamkeit. Zudem müssen die Feuerlöschkreiselpumpen bauartbedingt zum Teil mit einem Mindestförderdruck betrieben werden, da sonst die Entlüftungseinrichtung anspringt.
Eine andere Möglichkeit ist die Begrenzung des Förderdruckes in der Förderleitung, die zudem einfach durch bekannte und häufig vorhandene Druckbegrenzungsventile nach DIN 14380 möglich ist. Wird ein solches Druckbegrenzungsventil vor dem Verteiler eingebaut, wird rechtzeitig die Energie, mit der das Wasser ans Strahlrohr kommt, begrenzt.
Durch Versuche haben wir festgestellt, dass bei 3 bar die am Strahlrohr auftretenden Kräfte und die Ausströmgeschwindigkeit des Wassers deutlich verringert sind. Ein sinnvolles Üben ist dennoch möglich.
Unsere Forderung lautet daher, den Förderdruck durch ein Druckbegrenzungsventil nach DIN 14380 unmittelbar vor dem Verteiler auf 3 bar zu begrenzen. Dabei ist uns bewusst, dass nicht jede Ortsfeuerwehr mit Jugendfeuerwehr über eine solche Armatur verfügt, aber da Übungen mit Wassergabe nicht an der Tagesordnung sind, sollte es möglich sein, sich für eine geplante Übung bei einer anderen Ortsfeuerwehr ein Druckbegrenzungsventil auszuleihen, zumal dieses zur Normbeladung der Löschgruppenfahrzeuge gehört. Langfristig sollte es zur Standardausrüstung jeder Jugendfeuerwehr gehören. Dies muss uns die Gesundheit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen Wert sein.







