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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben wir folgende Mitteilung erhalten:

Am 24.12.2008 ist die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung schafft eine neue rechtliche Basis für die Gesundheitsvorsorge in Betrieben. Mit dem in Kraft treten dieser Verordnung sind konkurrierende Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4 / GUV-V A4) - einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung - in Betrieben nicht mehr anzuwenden.

Nicht betroffen sind hiervon die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte der Bundesrepublik Deutschland, wie z.B. bei den Freiwillligen Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen, da diese Personengruppen nicht durch den Anwendungsbereich der ArbMedVV erfasst sind.
Die DGUV bereitet zur Zeit tragfähige und langfristige Lösungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor.
Bis zum Vorliegen dieser neuen Lösungen können die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für den bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Bundesrepublik Deutschland wie gewohnt auch weiterhin von den dazu ermächtigten Ärzten durchgeführt werden. Neue Ermächtigungen werden jedoch nicht mehr ausgesprochen.
Über diese Gruppe der ermächtigten Ärzte (Nicht-Arbeitsmediziner / Nicht-Betriebsmediziner) hinaus können von allen Ärzten von der Gebietsbezeichnung  "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte durchgeführt werden.

Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.

 

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Quelle: Über die DGUV haben wir folgende Mitteilung erhalten
URL:
[Stand: 05.02.2012, 02:24 Uhr]