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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Sichere Feuerwehrhäuser planen

Feuerwehrhaus in der Frontansicht

Bei der Planung  von Gebäuden spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Unter anderem sind das Baugrundstück, der Bebauungsplan, die städtebauliche Entwicklung, die Nutzungsart und die Bauweise wichtige Faktoren für den Planer. Diese Grundlagen müssen bei jeder Planung aufs Neue genau ermittelt und berücksichtigt werden, um ein Gebäude, das individuell auf seine Nutzer und Begleitfaktoren angepasst ist, entstehen zu lassen.

Die Planung eines Feuerwehrhauses ist umfangreicher als für andere Gebäudenutzungen. Ein sicherer und ein deutiger Funktionsablauf muss sowohl bei Einsätzen und Übungen als auch bei Schulungsveranstaltungen gegeben sein. Im Vordergrund steht der Einzelfall, bei dem jede Minute zählt und bei dem trotz höchster Eile Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen von vornherein vermieden werden sollen. Kurz angesprochen sei an dieser Stelle zum Beispiel der ebene und rutschhemmende Fußbodenbelag oder das ausreichend große Tor der Fahrzeughalle.

Unfallgefahr: eine lose Abtretmatte auf Fliesenboden

Beim Bau von Feuerwehrhäusern sind von den Trägern der Feuerwehren (Kommunen) neben den zahlreichen baurechtlichen Bestimmungen LBauO, GaragenVO, ArbStättV, TRGS u.v.m.) auch die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zu beachten. Das Schutzziel lautet: "Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtugen sicher untergebracht sowie bewegt oder entnommen werden können" (§ 4 UVV "Feuerwehren").

Die Festlegung der Mindestraumgrößen ist von der Größe der Feuerwehr (Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, Stützpunktfeuerwehr und Schwerpunktfeuerwehr) und der tatsächlichen Anzahl aktiven Angehörigen abhängig. Welche Räume für eine Ortsfeuerwehr wichtig sind und auf welche Räume unter Umständen verzichtet werden kann, wird durch die individuellen Erfordernisse und das Einsatzspektrum bestimmt.

Stellplätze

Fehlender Verkehrsweg bei geöffneter Fahrzeugtür

Das Herzstück einer jeden Feuerwehr ist der Stellplatz des Feuerwehrfahrzeuges bzw. die Fahrzeughalle. Diesem Teil des Feuerwehrhauses sollte ganz besondere Beachtung geschenkt werden, damit hier Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen, z.B. durch einen unebenen, rutschhemmenden Fußbodenbelag oder durch schmale bzw. nicht vorhandene Verkehrswege um das Feuerwehrfahrzeug, von vornherein vermieden werden, Mögliche Folgen der Nichtbeachtung können Stürzen, Ausrutschen oder Einklemmen von Feuerwehrangehörigen sein.

In DIN 14092 Teil 1 "Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen" sind vier Stellplatzgrößen festgelegt. Welche Stellplatzgröße maßgeblich ist, hängt von der Länge des einzustellenden Fahrzeuges ab. Die Breite eines Stellplatzes ist bei allen Stellplatzgrößen gleich. Sie beträgt 4,50 m.

Stellplatzgröße

Feuerwehrfahrzeug mit einer Gesamtlänge

1

kleiner gleich 6,00 m

2

kleiner gleich 8,00 m

3

kleiner gleich 10,00 m

4

kleiner gleich 10,00 m mit einer Bauhöhe > 3,50 m

Vorbildliche Verkehrswege: Sicheres und bequemes Ein- und Aussteigen

Die Stellplatzgrößen sind Mindestgrößen und dürfen nicht durch Wandvorsprünge oder Stützen eingeengt werden. Wenn es sich um einen End- oder Einzelstellplatz handelt, muss zur jeweiligen Wand der Längsseite zusätzlich eine Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m hinzugerechnet werden, so dass ein Einzelstellplatz ein lichte Breite von mindestens 5,50 m und ein Endstellplatz ein Breite von mindestens 5,00 m aufweisen muss. Daraus ergeben sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Stellplätze folgende Fahrzeughallenbreiten.

Anzahl der Stellplätze

Lichte Breite der Fahrzeughalle

1

5,50 m

2

10,00 m

3

14,50 m

4

19,00 m

5

23,50 m

Beispiel für einen Einstellplatz

Das einzustellende Fahrzeug TSF hat die Maße (L x B x H) von 6,00 x 2,20 x 2,60 m.

  1. Welcher Stellplatzgröße ist dieser Fahrzeugtyp zuzuordnen?
  2. Wie groß muss der Stellplatz sein?
  3. Wie groß muss das Tor sein?

Da die Länge des TSF 6,00 m beträgt, muss die erforderliche Stellplatzgröße 1, Länge 8,00 m gewählt werden. Die Breite de Stellplatzes muss 4,50 m betragen zuzüglich 2 x 0,50 m Sicherheitsabstand, da es sich um einen Einzelstellplatz handelt. Die Torabmessungen für einen Stellplatz der Größe 1 betragen 3,50 x 3,50 m (B x H).

 


Skizze Stellplatz


Tore

Die zu wählenden Durchfahrten / Torabmessungen sind von der Bauhöhe der Fahrzeuge und indirekt von der Stellplatzgröße abhängig. Fahrzeuge mit einer Bauhöhe von mehr als 3,50 m sind der Stellplatzgröße 4 zuzuordnen: lichte Tormaße mindestens 3,50 x 4,50 m (B x H).

Stellplatzgröße

Stellplatzbreite/Stellplatzlänge

Lichte Breite (Breite x Höhe)

1

4,50 x 8,00 m

3,50 x 3,50 m

2

4,50 x 10,00 m

3,50 x 3,50 m

3

4,50 x 12,50 m

3,50 x 4,00 m

4

4,50 x 12,50 m

3,50 x 4,50 m

Die Anordnung der Tore muss so gewählt werden, dass die Tormitten jeweils in Verlängerung der Fahrzeuglängsachsen der jeweiligen Stellplätze liegen.
Beim Einbau von kraftbetätigten Toren sind nicht nur die höheren Anschaffungs- sondern auch die Folgekosten zu bedenken. Kraftbetätigte Tore haben ein "Mehr" an Sicherheitseinrichtungen, wodurch die mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchzuführende Prüfung aufwändiger wird. Wie Versuche gezeigt haben, ergeben sich durch Tore mit Elektrobetrieb auch keine einsatztaktischen Vorteile, da die Öffnungszeiten im Vergleich zu handbetätigten Toren nahezu identisch sind. Auf den Einbau von Schlupftüren in Toren sollte generell verzichtet werden, da durch die erforderliche Türschwelle immer eine Stolperstelle geschaffen wird.

 

 

Fußböden

Um Trittsicherheit in der Fahrzeughalle zu erreichen, gilt es insbesondere die Verkehrswege um die Fahrzeuge von Wasser frei zu halten. Durch den Einbau von Entwässerungsrinnen, die mittig unter der Fahrzeuglängsachse verlaufen, kann Wasser unter dem Fahrzeug zusammen laufen und abgeführt werden. Dadurch ist die Trittsicherheit auf Verkehrswegen schnell wieder hergestellt. Beim Einbau von Abläufen muss darauf geachtet werden, dass der Bodenbelag ein Gefälle zu den Abläufen aufweist und dass die Abläufe über einen Koaleszensabscheider (Ölabscheider) geführt werden, siehe DIN 14092 Teil 1 Abschnitt 5.4.

Ein andere Möglichkeit ist die Verlegung von Betonverbundsteinpflaster. Neben der ausreichenden Rutschfestigkeit kann bei der Wahl eines Betonpflasters auf den Einbau von Koaleszenzabscheidern verzichtet werden.

Bei der Wahl des Bodenbelages ist einerseits zu beachten, dass die Oberflächenstruktur eines Belages einen sicheren Auftritt gewährleistet, andererseits soll der Bodenbelag schlag- und waschfest sein. Die Materialien sind vielseitig. So können ein Anstrich mit Einstreuung, eine Folie, ein Pflasterstein oder keramische Fliesen und Platten gewählt werden.

Bodenbeläge werden in fünf verschiedenen Bewertungsgruppen eingeteilt. Diese geben Auskunft über die jeweilige rutschhemmende Wirkung. Dabei ist R 8 die Bewertungsgruppe mit den geringsten und R 13 die Bewertungsgruppe mit den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung. Der Buchstabe "V" kennzeichnet den Verdrängungsraum im cm³ / qdm, den z.B. pastöse oder faserig zähe gleitfördernde Stoffe unterhalb der Gehebene (Schuhsohle) bei Bodenbelägen benötigen.

Der Bodenbelag von nebeneinander liegenden Räumen darf maximal um eine Bewertungsgruppe abweichen.

Da die Abweichung der Bewertungsgruppe zwischen Flur (R 10) und der Fahrzeughalle (R12) mehr als eine Stufe beträgt, muss im Übergangsbereich eine Zone geschaffen werden, in der der Fußbodenbelag die Bewertungsgruppe R11 aufweist. Gleiches gilt bei der Übergangszone vom Umkleideraum in die Fahrzeughalle. Weiterhin sind die Fußböden eben und rutschhemmend auszuführen und dürfen keine Stolperstellen haben.

 

 

Beispiel:

Von der Fahrzeughalle gelangtman über einen Flur in den Umkleideraum. Am Ende des Flures befindet sich der Schulungsraum.

Welche Bewertungsgruppen entfallen auf diese nach DIN 14092 Teil 1 "Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen" in Verbindung mit dem "Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (GUV-R 181)?

Fahrzeughalle = R 12; Flur = R 10; Schulungsraum   = R 9

 

 


Skizze Bewertungsgruppen


 

Beleuchtung, Heizung, Stiefelwäsche

Gute Ausleuchtung ohne Schlagschatten

Beleuchtung des Stellplatzes muss mit Tageslicht möglich sein. Die künstliche Beleuchtung muss im Bereich des Stellplatzes mindestens einer Beleuchtungsstärke von 100 lx entsprechen. Die Leuchten sind so über den Verkehrswegen anzubringen, dass keine Schlagschatten durch die eingestellten Fahrzeuge entstehen können. Sollen in der Fahrzeughalle weitere Arbeiten, wie z.B. Instandhaltung ausgeführt werden, ist die Beleuchtungsstärke entsprechend höher zu wählen.
Die Fahrzeughalle muss so beheizt werden können, dass eine Raumtemperatur von mindestens 7° C sichergestellt ist. Wenn in der Fahrzeughalle die persönlichen Schutzausrüstungen untergebracht sind, empfehlen wir, die Heizleistung der Anlage so zu wählen, dass eine höhere Raumtemperatur möglich ist. In der Fahrzeughalle ist an geeigneter Stelle eine ebenerdige Stiefelreinigung mit Handwaschbrause vorzusehen. Dies hat den Grund, dass unter den Schuhen befindlicher Schmutz nicht an andere saubere Bereiche getragen und dort zur Gefahr werden soll.

 

 

Diesel-Emission (DME)

Minimallösung: stationäre Abgasabsauganlage

Besteht die Möglichkeit, dass Diesel-Emissionen in gesundheitsschädigender Menge auftreten können, ist eine Absauganlage hierfür vorzusehen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn mehr als ein großes Dieselfahrzeug in der Halle untergebracht ist. Die Absaugung hat direkt an der Austrittsstelle zu erfolgen, d.h. direkte Absaugung der Abgase am Auspuffrohr. Durch Einrichtungen der Absauganlage sollen keine Stolperstellen entstehen.

Eine natürliche Belüftung der Fahrzeughalle muss unabhängig von der Installation einer Abgasabsauganlage möglich sein. Dabei müssen sich hochgelegene Fensterflügel vom Boden aus betätigen lassen.

 

Umkleide- und Sanitärräume

Podeste oder Stufen vor Eingängen sind immer eine Unfallgefahr. Rasengittersteine oder -matten sind aus Sicht der Prävention wegen der Rutschgefahr durch nassen Grasbewuchs keine Ideallösung

Die Größe von Umkleideräumen richtet sich nach der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen. Je aktiven Feuerwehrangehörigen ist eine Fläche von 1,20 anzusetzen, um eine ausreichende Bewegungsfreiheit zum Umkleiden zu gewährleisten.

Im Zuge von Neubauten bzw. umfangreichen Aus- und Umbaumaßnahmen ist eine Möglichkeit zum Ablegen kontaminierter Einsatzkleidung zu denken. Günstig wäre die Angliederung eines Raumes an die Fahrzeughalle, der als "Schleuse" genutzt wird. Dadurch kann vermieden werden, dass Kontaminationen in andere Räume gelangen oder saubere Kleidung verunreinigt wird. Die verschmutzten bzw. kontaminierten Schutzausrüstungen der Feuerwehrangehörigen können dort sicher gelagert werden, bis sie zur Reinigung kommen. Eine Lagerung ist in der Fahrzeughalle möglich, wenn se groß genug ist und die kontaminierte Kleidung verschlossen aufbewahrt wird.

 

Lichtschalter, Türen

Für alle Räume im Feuerwehrhaus gilt, dass die Lichtschalter im Bereich von Zu- und Ausgängen anzubringen sind. Sie müssen leicht zugänglich und selbstleuchtend sein.

Türen, die im Verlauf von Rettungswegen eingebaut sind, sollen in Fluchtrichtung aufschlagen.

 

Außenbereich

Wenn die PKW-Stellplätze rechts neben der Ausfahrt angeordnet sind, ergibt sich die geringste Anzahl an Kreuzungsmöglichkeiten zwischen PKW und Feuerwehrfahrzeug

Die Unfallverhütung fängt nicht erst mit Betreten des Feuerwehrhauses an und endet auch nicht mit dem Verlassen. Ebene Verkehrswege und -flächen um das Feuerwehrhaus sowie eine ausreichende Beleuchtung tragen ebenfalls zur Sicherheit bei. Das gilt auch für die PKW Stellplätze.

Die Anzahl der PKW-Stellplätze für Feuerwehrangehörige soll gleich der Anzahl der Sitzplätze auf den Feuerwehrfahrzeugen sein. Sie sollen eine Länge von 5,50 m und  eine Breite von 2,5 m aufweisen. Sie sind so anzuordnen, dass es zu keinem gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen ankommenden Feuerwehrangehörigen und evtl. bereits ausrückenden Fahrzeugen kommt.

Der Stauraum vor dem Tor soll mindestens der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus entsprechen.

Beim Erstellen des Stauraumes und der PKW-Stellplätze muss auf eine ausreichende Tragfähigkeit des Aufbaues geachtet werden, damit es im Belag zu keinen Verdrückungen kommt, die wiederum Unfallgefahren, z.B. durch (gefrierendes) Wasser oder durch Unebenheiten, darstellen können.


Kreuzungsmöglichkeiten


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Kontakt:

Marion Holzkamp

Tel.: 0511 9895 - 447

E-Mail: holzkamp@fuk.de

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Quelle: Sichere Feuerwehrhäuser planen
URL:
[Stand: 17.05.2012, 01:08 Uhr]