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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Prüfbescheinigungen von Feuerwehrschutzausrüstungen


Seitens der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen wird aus gegebenem Anlass dringend empfohlen, dass sich Käufer von Feuerwehrschutzausrüstungen vor einer Beschaffung eindeutige und aussagekräftige Zertifizierungsnachweise von Herstellern oder Händlern vorlegen lassen.

Der Zertifizierungsnachweis muss von einer für die Prüfung zugelassenen Stelle ausgestellt sein. Er muss unter anderem enthalten, dass es sich um eine EG-Baumusterprüfung nach Art. 10 der Richtlinie 89/686/EWG (zuletzt geändert durch Richtlinie 96/58/EWG) handelt, welches Produkt zertifiziert wurde, welcher Norm und gegebenenfalls welcher Kategorie aus der Norm das Produkt entspricht.

Beispielhaft können für Schuhe für die Feuerwehr nachstehende Aussagen getroffen werden:

Für den allgemeinen Feuerwehrdienst, bei dem thermische und mechanische Gefahren vorhanden sein können, sind Schuhe vom Typ 2 nach DIN EN 15090:2006-10 „Schuhe für die Feuerwehr“ mit den Zusatzanforderungen für antistatisches Verhalten ausreichend. Der Standard-Feuerwehrstiefel muss folglich der Kategorie „F2A“ entsprechen.

Liegt ein entsprechendes Zertifikat vor und sind Feuerwehrstiefel neben anderen Kennzeichnungen, wie Hersteller, Norm (DIN EN 15090:2006 oder EN 15090:2006), mit dem Piktogramm „Feuerwehr“ und zusätzlich mit „F2A“ gekennzeichnet, kann im Normalfall davon ausgegangen werden, dass es sich um Feuerwehrstiefel handelt, die den Anforderungen gerecht werden. 

Weitere Informationen können unserem INFO-Blatt „Schuhe für die Feuerwehr“ entnommen werden.

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Quelle: Prüfbescheinigungen von Feuerwehrschutzausrüstungen
URL:
[Stand: 17.05.2012, 01:08 Uhr]