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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Neufassung der Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G9102)

Unter Berücksichtigung der aktuellen Normung hat die Fachgruppe "Feuerwehren-Hilfeleistung" die "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (Ausgabe Januar 2002) überarbeitet. Diese Prüfgrundsätze beschreiben keine Baumusterprüfungen, sondern dienen dazu, den sicheren Zustand von Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehren beurteilen zu können. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung, um auch weiterhin eine einheitliche Ausbildung der Gerätewarte und eine qualifizierte Durchführung der Prüfungen sicherzustellen. Auch von den Feuerwehren, für die die Betriebssicherheitsverordnung gilt, können sie bei der gefährdungsspezifischen Bewertung von Ausrüstungen und Geräten für die Beurteilung angewendet werden.

Erklärtes Ziel der Überarbeitung war es, mit den nunmehr vorliegenden Prüfgrundsätze den zwischenzeitlich veränderten Rechtvorschriften und EN- bzw. DIN-Normen Rechnung zu tragen sowie in diesem Zusammenhang stehende Rundschreiben des BUK zu Prüfabläufen als Bestandteil der neuen GUV-G9102 aufzunehmen. Auf Veränderungen in den Prüfgrundsätzen für

  • Feuerwehr-Haltegurte,
  • Sprungrettungsgeräte,
  • Luftheber,
  • Multifunktionsleitern,
  • Druck- und Saugschläuche,
  • Hubrettungsfahrzeuge,
  • hydraulisch betätigte Rettungsgeräte


wird hingewiesen. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Prüfstellen und Herstellern aktualisiert.

Prüfabläufe für die keine Veränderungen (bis zum Redaktionsschluss) bekannt waren, wurden aus der bisherigen GUV-G9102 (Ausgabe Januar 2002) übernommen.

Der "Sachkundige" und der "Sachverständige", als befähigte Personen für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr, wurden neu definiert. Gleichzeitig wurde in der  Neufassung der GUV-G9102 die von einer Projektgruppe des Ausschusses "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung " erstellte Liste aller bei den Feuerwehren benötigten feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Geräte sowie der Persönlichen Schutzausrüstung mit den erforderlichen Prüfungen und Prüffristen fortgeführt. Sie entstand auf Grund eines Auftrages des Ausschusses "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" nach Vorarbeiten der Länder Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem BUK.

Den sich stetig ändernden Erfordernissen entsprechend, hat die Fachgruppe "Feuerwehren - Hilfeleistung" des BUK beschlossen, zukünftig die "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr", (GUV-G9102) auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen http://www.unfallkassen.de bzw. unter http://regelwerk.unfallkassen.de  in der jeweils aktuellen Fassung zu veröffentlichen. Die nunmehr vorliegende neue Fassung der Prüfgrundsätze stellen wir voraussichtlich noch im 1. Quartal diesen Jahres als Broschüre allen Feuerwehr unseres Zuständigkeitsgebietes zur Verfügung.

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Quelle: Neufassung der Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G9102)
URL:
[Stand: 17.05.2012, 01:07 Uhr]