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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Halogenhandscheinwerfer Typ HALO 4 Ex der Fa. MATA Lights Austria GmbH

Das Regierungspräsidium Darmstadt gibt mit seinem Schreiben vom 29.10.2007 die Ergebnisse einer Prüfung des TÜV Nord an einem  Halogenhandscheinwerfer „HALO 4 Ex“ bekannt. Hieraus ergibt sich, dass das geprüfte Muster nicht mit den Anforderungen der EG-Baumusterprüfbescheinigung (TÜV 99 ATEX 1422 Ex vom 05.07.1999) übereinstimmt.

Es kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden, dass beim Einsatz der Halogenhandscheinwerfer „HALO 4 Ex“ ein Fehler auftritt, welcher bei Verwendung in Zone 1 zu gefährlichen Situationen führen könnte. Diese Handscheinwerfer sollten in Zone 1 nicht mehr verwendet werden.

Unser Rundschreiben an alle Gemeinden und Städte in Niedersachsen und das Schreiben des Regierungspräsidium Darmstadt können Sie downloaden.

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Quelle: Halogenhandscheinwerfer Typ HALO 4 Ex
URL:
[Stand: 17.05.2012, 01:01 Uhr]