Halogenhandscheinwerfer Typ HALO 4 Ex der Fa. MATA Lights Austria GmbH
Das Regierungspräsidium Darmstadt gibt mit seinem Schreiben vom 29.10.2007 die Ergebnisse einer Prüfung des TÜV Nord an einem Halogenhandscheinwerfer HALO 4 Ex bekannt. Hieraus ergibt sich, dass das geprüfte Muster nicht mit den Anforderungen der EG-Baumusterprüfbescheinigung (TÜV 99 ATEX 1422 Ex vom 05.07.1999) übereinstimmt.
Es kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden, dass beim Einsatz der Halogenhandscheinwerfer HALO 4 Ex ein Fehler auftritt, welcher bei Verwendung in Zone 1 zu gefährlichen Situationen führen könnte. Diese Handscheinwerfer sollten in Zone 1 nicht mehr verwendet werden.
Unser Rundschreiben an alle Gemeinden und Städte in Niedersachsen und das Schreiben des Regierungspräsidium Darmstadt können Sie downloaden.


