Metanavigation:

Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Einsätze an, in und auf Gewässern

Der Sommer hatte noch gar nicht richtig begonnen, als die Feuerwehren bereits zu Einsätzen gerufen wurden, die niemand gerne abarbeitet: Personensuche bzw. Leichenbergung aus Gewässern. Aufgrund der ungewohnten hohen Temperaturen trieb es viele Menschen an Badeseen, -teiche und in Schwimmbäder. Leider passierte dann auch das, was im letzten Jahr bereits viel zu häufig passierte: Menschen ertranken aus den verschiedensten Gründen und die Feuerwehr wurde zu Hilfe gerufen.

Experten beklagen seit langen eine Zunahme der Ertrinkungsunfälle und dass immer weniger Kinder schwimmen können. Es ist also eher damit zu rechnen, dass sich die Anzahl der einschlägigen Feuerwehreinsätze erhöht. Dies ist für uns Grund genug, dieses Thema aufzugreifen und genauer zu beleuchten. In diesem Zusammenhang ist es natürlich sinnvoll, die ganze Palette der möglichen Einsätze an, in und auf Gewässern zu betrachten.

Arbeiten am Wasser

Auf dem Dienstplan der Ortsfeuerwehr Klein Astederfeld stand: Übung Löscheinsatz am offenen Gewässer. Nach dem Kuppeln und Beleinen der Saugleitung kam, wie üblich, der Befehl "Zu Wasser". Durch eine zufällige Unachtsamkeit wurde jedoch nicht nur die Saugleitung zu Wasser gebracht, sondern auch der Wassertruppführer. Glücklicherweise war Sommer und es handelte sich in diesem Fall um ein natürliches Gewässer mit geringer Wassertiefe. Dieser Vorfall blieb - bis auf einen Handyschaden - ohne Folgen und diente vorwiegend der Belustigung der anderen Feuerwehrangehörigen.

Interessanter wird gleiches Ereignis jedoch, wenn Wasserentnahmen aus künstlichen Gewässern, wie Hafenbecken oder Kanälen mit Spundwänden, erfolgen. Problematisch können auch Stürze von Brücken oder sonstigen Bauwerken werden, sofern die Fallhöhe bzw. Wassertiefe nicht unerheblich sind. Schwimmen mit Feuerwehrschuhen und Schutzkleidung ist praktisch nicht lange möglich oder gänzlich unmöglich. Weiterhin können durch die plötzliche Abkühlung der Person ein Schock oder Kreislaufprobleme eintreten. Aber nicht nur bei einer Wasserentnahme, also im Löscheinsatz, fallen Feuerwehrangehörige ungewollt ins Wasser. Personensuche, Hilfeleistungen zum Auspumpen eines Bootes oder Hochwassereinsätze können beispielhaft genannt werden.

Generell ist festzustellen: Fallen Feuerwehrangehörige ins (tiefe) Wasser, besteht eine hohe Gefahr durch Ertrinken! Selbst Feuerwehrtaucher, die gewollt untergehen möchten, befüllen ihre Auftriebsmittel und werden angeleint, bevor sie in Richtung des Tauchgewässers gehen. Auch der Leinenführer beim Tauchereinsatz, der häufig einen gewissen Abstand vom Gewässer halten kann, ist mit einer geeigneten Rettungsweste ausgestattet.

Bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung sollte immer berücksichtigt werden: so wenig wie möglich, soviel wie nötig. Jedes Gramm an Gewicht kann sich beim Sturz ins Wasser negativ auswirken. So kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, auf das Tragen von Feuerwehrhelmen bei diesen Arbeiten zu verzichten, sofern eine Gefährdung für den Kopfbereich ausgeschlossen werden kann.

Weiterhin ist es auch denkbar, dass sich gewisse persönliche Schutzausrüstungen nicht miteinander kombinieren lassen. Beispielhaft ist ein Gefahrguteinsatz an einem Gewässer zu nennen, bei dem Chemikalienschutzanzüge getragen werden müssen. Rettungswesten sind häufig als Auftriebsmittel bei der Verwendung von Chemikalienschutzanzügen nicht nutzbar. Ersatzmaßnahmen und der Einfallsreichtum des Einsatzleiters sind in solchen Situationen gefragt.

Dem Thema "Dienst an und auf Gewässern" wurde in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) ein eigenständiger Paragraph (§ 25) gewidmet. Dort ist zu lesen: "Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebsmittel getragen werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen". Die Durchführungsanweisungen zu diesem Paragraphen beschreiben, dass ein Anseilen von Feuerwehrangehörigen eine alternative Schutzmaßnahme zu Auftriebsmitteln (Rettungswesten, wie im gleichnamigen überarbeiteten INFO-Blatt beschrieben) sein kann - aber nicht sein muss. Die Betrachtung des Einzelfalls, der jeweiligen Einsatzsituation ist erforderlich.

Es obliegt somit grundsätzlich der Feuerwehr und insbesondere den Führungskräften, den Ausrückbereich bzw. Löschbezirk auf solche mögliche Gefahrenquellen hin zu überprüfen. Im konkreten Fall ist vor Ort zu entscheiden, wie Feuerwehrangehörige gegen Ertrinken praktikabel zu sichern sind. Unsererseits wird dringend empfohlen, dieses probeweise vor einem möglichen Realeinsatz unter gesicherten Bedingungen, zum Beispiel im Rahmen einer Übung, durchzuführen und zu bewerten. Ziel eines jeden Feuerwehreinsatzes muss es sein, dass Feuerwehrangehörige sicher tätig werden können, siehe § 17 Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren".

Arbeiten im Wasser

Arbeiten im Wasser können notwendig werden, wenn aus bis zu hüfttiefen Gewässern Gegenstände oder Menschen geborgen, gerettet oder Einsatzmittel in Stellung gebracht werden müssen.

Beispielhaft für ein Instellungbringen eines Einsatzmittels soll das Auspumpen eines Kellers mit einer elektrischen Tauchmotorpumpe (TP 4/1) näher betrachtet werden. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können unterschiedliche Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen vorhanden sein, die beachtet werden müssen. Bei dem mit Wasser voll gelaufenen Keller kann es vorkommen, dass Teile der elektrischen Anlage des Hauses unter Wasser stehen und gegebenenfalls das komplette Wasser unter Spannung setzten. Erfolgt ein Berühren der Wasserfläche direkt mit einem Körperteil oder indirekt über die eingebrachte Tauchmotorpumpe, können für Personen lebensgefährliche Ströme fließen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter der Wasseroberfläche liegende, nicht zu erkennende Gegenstände zu Verletzungen führen. Diese Gegenstände sind auf Grund einer Wassertrübung häufig nicht zu sehen. Erst beim Treten auf einen solchen Gegenstand merkt man, dass dort etwas ist. Es gehört dann schon ein gewisser Mut dazu, mit den Händen diesen unbekannten Gegenstand im trüben Wasser zu ertasten. Aber nicht nur Gegenstände unter Wasser bergen Gefahren. Unebenheiten, Löcher oder Stufen lassen einen ins "Nichts" treten. Des Weiteren können biologische, z.B. Fäkalien, und chemische Gefahrstoffe vorhanden sein und den Einsatz erschweren. Zu allem Überfluss ist das Wasser auch häufig noch kalt - Erkältungen und Unterkühlungen drohen.

Für Arbeiten im bis zu hüfttiefen Wasser werden oftmals Wathosen verwendet. Es versteht sich von selbst, dass die eingesetzten Wathosen für den jeweiligen Zweck geeignet sein müssen. Die Frage ist nun: Was ist für den Standardeinsatz geeignet? In der Fahrzeugnorm für Rüstwagen sind verbindlich Wathosen aufgenommen, die mineralölbeständig und mit Schuhen der Schutzstufe S5 HRO nach DIN EN 345-1 ausgestattet sind (durchtrittsichere profilierte Sohle, Stahlkappe, Schutz vor Kontaktwärme). Die Feuerwehren machen keinen Fehler, wenn sie entsprechende Vorgaben aus der Rüstwagennorm als Entscheidungshilfe bei der Anschaffung von Wathosen berücksichtigen - auch wenn kein Rüstwagen vorhanden ist.

Weiterhin ist zu bedenken, dass zusätzliche Sicherungen der Einsatzkräfte im Einzelfall erforderlich sein können, was der Einsatzleiter konkret vor Ort zu entscheiden hat. So kann es zum Beispiel notwendig sein, den Feuerwehrangehörigen mit einer Feuerwehrleine zu sichern, die Spannungsfreiheit der elektrischen Anlage zu prüfen (zum Freischalten ist häufig der Energieversorger notwendig) und nähere Informatinen über mögliche Gefahrstoffe einzuholen.

Arbeiten auf dem Wasser

Arbeiten auf dem Wasser werden als solche bezeichnet, wenn sie auf schwimmenden Einheiten wie Booten, Pontons, Flößen oder ähnlichem durchgeführt werden. Die Personen befinden sich annähernd auf Höhe der Wasseroberfläche. Da die schwimmenden Einheiten in der Regel eine Mindestwassertiefe benötigen, ist auch hier für Feuerwehrangehörige die Gefahr durch Ertrinken gegeben. Bei Arbeiten auf dem Wasser sind, abgestimmt auf den konkreten Einzelfall, annähernd die gleichen Sicherungsmaßnahmen notwendig, wie sie für Arbeiten am Wasser bereits beschrieben sind. Zu Thema Feuerwehrboote sind im April 2007 zwei INFO-Blätter herausgegeben worden. Diese beschreiben die Anforderungen für Boote und die notwendigen Prüfungen.

Ein Spezialfall für Arbeiten auf dem Wasser: Eisrettung

Neben dem Ertrinken gibt es bei der Eisrettung eine weitere signifikante Gefährdung: die Unterkühlung. Hierzu ein kleines Experiment:

Füllen Sie in ein Gefäß soviel kaltes Wasser, dass Sie Ihre Hand ganz eintauchen können. Und nun: Mit einer stattlichen Anzahl von Eiswürfeln das Wasser abkühlen! Legen Sie nach dem Abkühlen, knapp bevor die Eiswürfel geschmolzen sind, Ihre Hand ins Wasser. Jetzt führen Sie bitte folgende Überlegungen durch (Zeit für die Rettungskette): Wie lange braucht eine unbeteiligte Person, um einen Notruf (mit/ohne Handy) abzusetzen? Zeit für die Alarmierung der Ortsfeuerwehr? Zeit für den Weg zum Feuerwehrhaus? Zeit für das Ausrüsten und Besetzen des Fahrzeugs? Zeit für die Fahrt zum Unfallort? Zeit für die Lageerkundung? Zeit, bis die Maßnahmen zur Rettung der Person wirksam werden und die Person in Sicherheit ist? - Sie werden sicherlich zu einer Gesamtzeit kommen, die größer ist als zehn Minuten. Sie können gerne Ihre Hand solange im Eiswasser lassen - es empfiehlt sich aber nicht! Führen Sie anschießend mit dieser unterkühlten Hand eine einfache Arbeit durch. Sie werden feststellen, dass vieles nicht möglich ist! Aus diesem Grund wäre es utopisch zu behaupten, dass eine im Eis eingebrochene Person bei der Rettung mithilft. Die Person ist häufig komplett im kalten Wasser - und unterkühlt. Die Helfer müssen also dicht an die Person heran, um sie herausziehen zu können. Dabei sind die Feuerwehrangehörigen ebenfalls gefährdet, ins Eis einzubrechen!

Wie die Gefährdung für Feuerwehrangehörige, ins Eis einzubrechen, verringert werden kann, wurde in der Fachpresse bereits ausgiebig dargelegt und muss an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Wichtig ist bei allen Bemühungen, an die Eigensicherung der Einsatzkräfte zu denken. Es hat sich bewährt, alle Feuerwehrangehörigen, die zwingend auf dem Eis sein müssen, mit Feuerwehrleinen zu sichern. Des Weiteren sollte auch das Hilfsmittel zur Auftrittsflächenvergrößerung, zum Beispiel Eisrettungsschlitten, Schlauchboot, Rettungssteg, Steckleiter oder ähnliches, mit einer Feuerwehrleine verbunden sein. Mit dieser Leine kann der Feuerwehrangehörge, der sich auf dem Hilfsmittel befindet und der eingebrochenen Person hilft, sinnvoll unterstützt werden.

Arbeiten unter Wasser

Feuerwehrtauchen und Sporttauchen haben nur eine Gemeinsamkeit: Die Taucher befinden sich zeitweise unter Wasser. Das Sporttauchen ist geprägt von einer positiven Erfahrung unter Wasser. Korallenriffe, Fische, weite Sicht, tolle Farben und neue Sinneseindrücke sind es, die Menschen veranlassen, sich dem nassen Element auzusetzen. Der Feuerwehrtaucher hingegen taucht alleine mit Leinensicherung, hat fast immer Nullsicht und in der Regel eine Aufgabe, die nicht besonders schön ist. Auf Grund von Zeitverzögerungen in der Rettungskette bergen Feuerwehrtaucher in der Regel nur und retten nicht. Aus diesen Gründen werden an Feuerwehrtaucher und Feuerwehr-Tauchgeräte erhöhte Anforderungen gestellt. Nach § 26 UVV "Feuerwehren" dürfen Feuerwehrangehörige nur zu solchen Tauchereinsätzen herangzogen werden, für die sie ausgebildet und für die geeignete Tauchgeräte vorhanden sind. Dieses Schutzziel wird zum Beispiel erfüllt, wenn die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 "Tauchen" (FwDV 8) eingehalten wird. Des Weiteren müssen Feuerwehrtaucher eine besondere körperliche Eignung aufweisen. Diese wird durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Grundsatz "G31" von einem speziell ermächtigten Arzt oder einer Ärztin jährlich neu festgestellt. Somit werden Feuerwehrtaucher medizinisch noch strenger überwacht als Atemschutzgeräteträger. Das erklärt unter anderem, warum ausgebildete Sporttaucher, die auch Mitglied einer Feuerwehr sind, nicht zwangsläufig auch als Feuerwehrtaucher einsetzbar sind. Ausbildung, Tauchgeräte und medizinische Aspekte sind zwischen beiden Gruppen grundsätzlich zu verschieden.

Um Verzögerungen in der Rettungskette bei der Wasserrettung möglichst gering zu halten, sind neue Konzepte erarbeitet worden. Ziel ist es, nach Eingang einer Meldung bei der Feuerwehr-Einsatzleitstelle die Zeit möglichst klein zu halten, um noch eine Rettung durchführen zu können und nicht eine Bergung durchführen zu müssen. Hierzu sind allerdings Landfahrzeuge in Kombination mit Wasserfahrzeugen nicht in der Lage, so dass Hubschrauber genutzt werden. Da bei der Variante mit Hubschraubern von den meisten Vorgaben der FwDV 8 abgewichen werden muss, gibt es hierfür nur ein einziges Einsatzgebiet: Menschenrettung. Es versteht sich, dass die Einsatzleitung für solche Einsätze eine hohe Verantwortung trägt und ihr ein Höchstmaß an Know-how abverlangt wird. Zudem müssen vier Rahmenbedingungen gegeben sein: Ein Hubschrauber und mindestens zwei speziell ausgebildete Rettungstaucher müssen zeitnah zur Verfügung stehen, zwei Spezialtauchgeräte für Kurzzeittauchgänge vorhanden und das Zielgewässer mit kurzer Flugzeit erreichbar sein. Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kommen die herkömmlichen Feuerwehrtaucher mit Land- und Wasserfahrzeugen zum Einsatz. Dann ist auch wieder die FwDV 8 mit "im Boot".

Wenn Sie diesen Text lesen können, dann beherrscht Ihr Browser den Web-Standard Cascading Style Sheets (CSS) nicht oder nur mangelhaft. Wir verwenden CSS zur Formatierung der Seiten, bitte wundern Sie sich daher nicht, wenn mangels CSS die Darstellung nun etwas seltsam erscheint.

Quelle: Einsätze an, in und auf Gewässern
URL:
[Stand: 17.05.2012, 12:56 Uhr]