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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Blitz-Donner-Regen: Keller voll!

Den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 05.06.2010 ist zu entnehmen: „Der 33-jährige war beim Auspumpen eines überfluteten Kellers von einem Stromstoß getroffen worden. … Sein Kollege Ralf S. (38) überlebte das Unglück, weil er statt der aus Metall bestehenden Tauchpumpe einen aus Kunststoff hergestellten Schlauch in der Hand hatte. ‚Es war ein Routineeinsatz. Mit so was rechnet man einfach nicht‘, erklärte er im Prozess.“

Die Wetterexperten sind sehr unterschiedlicher Meinung, ob wir zurzeit in einer Phase leben, in der mit Extremwettersituationen zu rechnen ist oder nicht. Das eigene Erleben lässt vermuten: So viele wetterbedingte Einsätze, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden haben, gab es früher nicht. Und ein Gewitter ist kein Gewitter mehr – es ist ein Wolkenbruch. Dieses ist für uns Grund genug, dem Einsatzstichwort „Keller überflutet“ Aufmerksamkeit zu widmen. Denn in einem Gerichtsprozess preisgeben zu müssen, dass man als Feuerwehr „mit etwas nicht gerechnet“ hat, ist nicht glücklich.

Die Schlüssel zum Erfolg:
Gefahrenmatrix und Führungsvorgang

Analog zum gewerblichen Bereich haben auch Führungskräfte im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr eine Fürsorgepflicht gegenüber den unterstellten Einsatzkräften. Ein Gruppenführer hat die Fürsorgepflicht für seine Löschgruppe; ein Zugführer für den Löschzug; ein Ortsbrandmeister für die Ortsfeuerwehr. Aus diesem Grund wird nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ besonderer Wert auf den Führungsvorgang und das Erkennen von Gefahren an der Einsatzstelle gelegt. So müssen die zukünftigen Gruppenführer während der Ausbildung lernen, die Gefahren, die sich für Menschen, Tiere, Sachwerte und Umwelt ergeben können, zu erkennen und richtig zu beurteilen. Sie müssen daraus erforderliche Einsatzmaßnahmen ableiten, befehlen und durchführen können.

In einem Einsatz ist es unrealistisch, alle möglichen Gefahren der Einsatzstelle mit Hilfe der Informationsschrift „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“ (GUV-I 8700) zu ermitteln. Das Verfahren ist zu kompliziert und dauert zu lange, wenngleich es sehr genau ist. Entscheidungen im Sekundenbereich sind gefragt. Um im Einsatz dennoch den Anforderungen gerecht werden zu können, wurde die Vielzahl denkbarer Gefahren in einem leicht erlernbaren Merkschema zusammengefasst.

Dieses Merkschema lautet:
Vier A- ein C- vier E

Die Buchstaben A,C und E stehen für die Anfangsbuchstaben von neun Gefahrengruppen. Tabelle 1 „Gefahren der Feuerwehr-Einsatzstelle“ zeigt dieses Merkschema. Es wird an den Landesfeuerwehrschulen intensiv gelehrt und ist dort prüfungsrelevant.

Die Aufgabe der Führungskraft an der Einsatzstelle ist es, sich bei der Ersterkundung einen umfassenden Überblick über die Gefahrenlage zu verschaffen. Die Führungskraft macht in den entsprechenden Feldern für jede erkannte Gefahr ein Kreuz und bewertet die ausgefüllte Matrix anschließend ganzheitlich. Hierbei haben die Gefahren für Menschen Vorrang vor den Gefahren für Tiere, Umwelt und Sachwerte. Die Bewertung der Gefahrenlage fließt in den Führungsvorgang ein.

Die intensive Schulung der Führungskräfte der Feuerwehr im Bereich Unfallschutz / Unfallverhütung ähnelt dem Fernlehrgang „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Nun wäre es unsachlich zu behaupten, jede Feuerwehrführungskraft sei mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichzustellen. Allerdings: Die Denkweise ist praktisch gleich.

Um auf den konkreten Fall „Keller auspumpen“ zurückzuführen, bedeutet dies (Lagefeststellung):

Atemgifte können bei einem Keller eines Wohnhauses mit ruhigem Gewissen ausgeschlossen werden. Bei einem Keller einer Biogasanlage, eines Industrie oder eines landwirtschaftlichen Betriebes jedoch nicht. Faulgase oder sonstige Atemgifte können dort vorhanden sein. Also Einzelfallbetrachtung!

Angstreaktion von Menschen oder Tieren sind nicht zu erwarten, sofern diese nicht im überfluteten Keller eingeschlossen sind.

Ausbreitung kann gegeben sein, je nach dem, ob Wasser nachfließt oder nicht. Somit ist hier ebenfalls der konkrete Einzelfall zu betrachten.

Atomare Strahlung ist zu vernachlässigen, sofern es sich nicht um eine kerntechnische Anlage bzw. um eine radiologische Abteilung eines Krankenhauses oder um den Physikraum einer weiterführenden Schule handelt.

Chemische Stoffe können vorhanden sein. Fast jeder Privathaushalt hat Reinigungsmittel, Schmierstoffe, Kleber, Farben, Lacke, … Dünger, Unkrautvernichtungsmittel, die gerne im Keller gelagert werden. Im industriellen oder landwirtschaftlichen Bereich sind Chemikalien die Regel.

Erkrankungen für Menschen und Tiere sind im konkreten Fall kein Thema. Für die Mannschaft hingegen schon. So ist es vorstellbar, wenn ein unbekannter Keller betreten wird, dass auf Gegenstände im trüben Wasser getreten oder ein Absatz im Kellerfußboden nicht erkannt wird. Des Weiteren können sich Fäkalien, allgemein Biostoffe, auch im Keller eines Wohnhauses befinden.

Explosionen sind ebenfalls bei einem Wohnhaus bzw. im landwirtschaftlichen Bereich nicht zu erwarten. Im industriellen Bereich könnte dies jedoch relevant sein, hier kommt es somit auf die Betriebsart an.

Einsturz von Gebäudeteilen in Folge einer Überflutung ist nicht der Regelfall und somit eher zu verneinen.

Elektrizität ist ein Problem, da sich Elektroinstallationen im Keller befinden! In manchen Gegenden, je nach Energieversorger, können sogar Hausanschlüsse im Keller installiert sein. Das Besondere beim Hausanschluss ist, dass ein einzelnes Freischalten eines Hauses vor dem Hausanschlusskasten nicht möglich ist, sondern nur straßenzugweise. Des Weiteren sind die vorgeschalteten Sicherungen für einen kompletten Straßenzug bemessen.

Hohe Ströme (häufig 250 A NHSicherungen in Wohngebieten) sollen und dürfen fließen. Hieraus folgt, dass ein gefährlicher Stromfluss nicht nur aufgrund einer fehlerhaften Elektroinstallation nicht auszuschließen ist, sondern dass die Wasserfläche selber auf einem gefährlichem Spannungspotenzial liegen kann (Stichwort: Spannungstrichter). Ein Stromfluss kommt dann zustande, wenn ein leitender Gegenstand, der sich auf einem von der Wasseroberfläche   erschiedenen Spannungspotenzial befindet, und die Wasseroberfläche direkt
oder indirekt über einen weiteren leitenden Gegenstand von einer Person berührt werden.

Eine Gewichtung des Risikos (Eintrittswahrscheinlichkeit x Folgenschwere) lässt beim Keller auspumpen drei Hauptgefahren erkennen (Planung): Die drei Hauptgefahren sind Elektrizität, unbekannte Stoffe im Wasser und Verletzungsgefahren wie Stolpern, Rutschen oder Stürzen aufgrund der fehlenden Sicht im trüben Wasser.

 

Welche Gegenmaßnahmen hat ein Einsatzleiter aufgrund der durchgeführten Planung zu treffen (Befehlsgebung)? Eine vorhandene Elektroinstallation wird NICHT genutzt, sondern ausschließlich der mitgeführte Stromerzeuger der Feuerwehr. Verfügt die Feuerwehr nicht (mehr) über einen Stromerzeuger, an dem eine elektrische Motortauchpumpe betrieben werden kann, ist möglichst eine Feuerlöschkreiselpumpe ggf. mit Flachsauger bzw. eine Wasserstrahlpumpe / Turbotauchpumpe einzusetzen. Nur wenn alle Mittel ausgeschöpft sind und zwingender Handlungsbedarf besteht, kann ein fremdes Stromnetz genutzt werden. Als Speisepunkt ist möglichst nicht das Stromnetz des Einsatzobjektes, sondern besser ein Stromnetz aus einem nicht  überfluteten Haus zu wählen. Wird als Speisepunkt der Motortauchpumpe ein fremdes Stromnetz gewählt, muss zwingend ein funktionierender und geprüfter Personenschutzschalter vorgeschaltet werden. Das heißt, dass vor der Inbetriebnahme der Motortauchpumpe der Auslöseknopf auf dem Personenschutzschalter gedrückt wird und dieser einwandfrei auszulösen hat. Hierzu ist nur der Personenschutzschalter in die Steckdose einzustecken; keine Leitungsroller, keine Motortauchpumpe anschließen! Die Schlauch- und  elektrischen Leitungen werden von der Motortauchpumpe aus verlegt und fachgerecht verkuppelt (Überwurfring nicht vergessen!). Anschließend wird die Motortauchpumpe mit einer trockenen Feuerwehrleine in den Keller abgelassen. Ggf. kann ein Einreißhaken aus Holz hier nützliche Dienste leisten. Ziel ist es, dass Personen nie mit einem elektrischen Potenzial in Berührung kommen können. So ist zu erklären, dass die Motortauchpumpe erst ganz zum Schluss mit dem Stromnetz über den Personenschutzschalter verbunden wird. Bitte keine Kontakte von Stecker oder Steckdose berühren.

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Quelle: Blitz-Donner-Regen: Keller voll!
URL:
[Stand: 17.05.2012, 12:51 Uhr]