Verletztengeld / Übergangsgeld
Diese Geldleistung sichert den Lebensunterhalt während einer Maßnahme der Rehabilitation oder einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Verletzten- und Übergangsgeld ist eine Geldleistung mit Einkommensersatzfunktion.
Verletztengeld wird gezahlt, wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch Ihren Arzt/Ihre Ärztin festgestellt werden. Das Verletztengeld wird erst gezahlt, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Es wird für Kalendertage gezahlt und entspricht in der Regel Ihrem letzten Nettoverdienst. Die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes übernimmt Ihre Krankenkasse für uns. Sie benötigen daher einen "Auszahlschein für Verletztengeld". Diesen bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Aus dem Verletztengeld haben Sie in der Regel Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu tragen. Diese zieht die Krankenkasse bereits vor der Auszahlung von Ihrem Verletztengeld ab. Die Beitragsanteile werden Ihnen später von der FUK als Mehrleistung erstattet.
Diese Informationen zum Verletztengeld stehen Ihnen auch auf unserem INFO-Blatt „Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit“ im Downloadbereich zur Verfügung.
Übergangsgeld wird bei einzelnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Es ist grundsätzlich geringer als das Verletztengeld.


