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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Sterbegeld

Das gesetzliche Sterbegeld wird unabhängig vom Einkommen des Verstorbenen als einheitlicher Betrag geleistet.

Das gesetzliche Sterbegeld beträgt ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es wird an denjenigen Hinterbliebenen gezahlt, der die Bestattungskosten trägt. Wenn Hinterbliebene nicht vorhanden sind, haben auch dritte Personen (entfernte Verwandte, Freunde, Arbeitgeber etc.) einen Anspruch auf Erstattung der Beerdigungskosten, wenn sie die Bestattung des Verstorbenen veranlasst haben. Die Bestattungskosten werden maximal bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet.

 

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Quelle: Sterbegeld
URL:
[Stand: 05.02.2012, 02:14 Uhr]