Rente an Versicherte
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Feuerwehrangehörige, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Unfalltag hinaus um mindestens 20 % gemindert ist, haben einen Anspruch auf Rente. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Sie ergibt sich aus den Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und wird durch einen Gutachter festgestellt.
Grundlage für die Rentenberechnung ist das Bruttoarbeitsentgelt oder Bruttoarbeitseinkommen, welches in den letzten 12 Monaten vor dem Unfall erzielt wurde (Jahresarbeitsverdienst). Die Vollrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 100 % beträgt jährlich zwei Drittel des festgestellten Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer anteiligen Minderung der Erwerbsfähigkeit wird die Rente dem Grad der Minderung entsprechend angepasst.
Bei Personen, die kein oder nur ein geringes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben (Schüler, Hausfrauen, Rentner, usw.), ist per Gesetz ein Mindestjahresarbeitsverdienst festgelegt, aus dem die Rente errechnet wird. Weiterhin ist der durch unsere Satzung festgelegte Höchstjahresarbeitsverdienst zu berücksichtigen.
Die Rente beginnt, wenn der Anspruch auf Verletztengeld entfällt (im Regelfall nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit). Wenn kein Anspruch auf Verletztengeld besteht (z. B. Schüler oder Rentner), beginnt sie ab dem Tag nach dem Unfall.
Die Rente endet, sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit unter einen Wert von 20 % sinkt. Anderenfalls wird sie bis zum Lebensende gewährt.
Die Rentenzahlung erfolgt auch, wenn durch den Unfall kein Einkommensverlust entstanden ist.
Beispielrechnung:
| ohne Mehrleistungen | mit Mehrleistungen | |
|---|---|---|
| Jahresarbeitsverdienst (brutto) | 60.000 € | 60.000 € |
| Vollrente | 40.000 € | 51.000 € |
| MdE | 30 v. H | 30 v. H |
| Jahresrente | 12.000 € | 15.300 € |
| Monatsrente | 1.000 € | 1.275 € |
Bezüglich der Mehrleistungen zur Rente verweisen wir auf unser Info-Blatt „Mehrleistungen“.


