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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wenn Sie wegen der Unfallfolgen Ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht.

Sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Unfallfolgen Ihre Einsatzfähigkeit im Berufsleben beeinträchtigen könnten, werden wir uns frühzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir werden Sie beraten, ob und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsfindung und Arbeitserprobung
  • Berufliche Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung

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Quelle: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
URL:
[Stand: 05.02.2012, 02:29 Uhr]