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Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Heilbehandlung

Die Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlung (ambulant und stationär) rechnet der Arzt bzw. das Krankenhaus direkt mit uns ab, ohne dass Sie Zuzahlungen leisten müssen. Auch eine Praxisgebühr muss nicht entrichtet werden.

Die Heilbehandlung umfasst insbesondere

  • die Erstversorgung
  • ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

Wenn bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Feuerwehrdienst ärztliche Behandlung notwendig ist, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Durchgangsärzte sind persönlich besonders qualifizierte und medizinisch-technisch besonders ausgestattete Ärzte, in der Regel Chirurgen bzw. Unfallchirurgen. Dem Arzt muss angegeben werden, dass die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen der zuständige Kostenträger ist, zum Beispiel durch unsere Versichertenkarte. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Adresskarte. Es sind keine persönlichen Daten gespeichert wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wir empfehlen, diese Karte in jedem Feuerwehrfahrzeug zu hinterlegen. Bei Bedarf kann die Karte von uns im Bereich Bestellungen angefordert werden.

Sofern Sie privat krankenversichert sind und ausdrücklich eine privatärztliche Behandlung wünschen, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten von Ihnen selbst bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu tragen. Hierzu verweisen wir auf unser INFO-Blatt "Privatärztliche Behandlungen" in unserem Download. -Bereich

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Quelle: Heilbehandlung
URL:
[Stand: 05.02.2012, 02:16 Uhr]