Metanavigation:

Text: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Fahrkosten / Reisekosten

Fahr- und Reisekosten zur Durchführung der Heilbehandlung werden von uns übernommen.

Als Reisekosten erstatten wir Ihnen bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges derzeit 0,20 € je Kilometer zwischen Wohnung und Leistungsort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus, Praxis für Krankengymnastik u.s.w.), höchstens jedoch 130,00 € insgesamt für An- und Abreise.

Bei der Benutzung von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln wird für die Fahrkosten der Betrag zu Grunde gelegt, der für die niedrigste Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind hierbei in Anspruch zu nehmen.

Kosten für Fahrten mit einem Taxi können nur übernommen werden, wenn aus ärztlicher Sicht eine Notwendigkeit bescheinigt wird.

Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als zwei Wochen, übernehmen wir entweder die Kosten für eine Familienheimfahrt oder die Aufwendungen für eine Besuchsfahrt von Angehörigen zum Krankenhaus. Dauert der Aufenthalt länger als einen Monat, zahlen wir Ihnen zwei Familienheimfahrten im Monat oder zwei Besuchsfahrten eines Angehörigen.

Sofern Sie Fahr- bzw. Reisekosten geltend machen, fügen Sie bitte alle Belege (Fahrkarten, Fahrpreisbestätigung, Bescheinigung über die Behandlungstage) bei und geben Sie Ihre Bankverbindung (Geldinstitut, Konto-Nummer, Bankleitzahl sowie Kontoinhaber) an. In unserem Downloadbereich können Sie das Formular zur Fahrtkostenerstattung herunterladen.

Wenn Sie diesen Text lesen können, dann beherrscht Ihr Browser den Web-Standard Cascading Style Sheets (CSS) nicht oder nur mangelhaft. Wir verwenden CSS zur Formatierung der Seiten, bitte wundern Sie sich daher nicht, wenn mangels CSS die Darstellung nun etwas seltsam erscheint.

Quelle: Fahrkosten / Reisekosten
URL:
[Stand: 05.02.2012, 02:22 Uhr]