Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
Die Kosten für notwendige Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel werden von uns bis zur Höhe so genannter Festbeträge übernommen, sofern diese im Einzelfall festgesetzt sind.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Arznei- und Verbandmittel keinen Eigenanteil zahlen. Das gilt auch für die Versorgung mit Heilmitteln (z. B. Massagen, Krankengymnastik und sonstige physikalische Therapien). Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln (z. B. Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen) könnten im Einzelfall Eigenanteile anfallen. Bitte lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heil- bzw. Hilfsmittel in Anspruch nehmen.


