Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört neben der Renten-, Kranken- und Pflege- zur Sozialversicherung.
- Sozialversicherung
-
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
-
- gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
-
- Unfallkassen des Bundes der Länder und der Gemeinden
- Gemeindeunfallversicherungsverbände
- Feuerwehr-Unfallkassen
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist die „Berufsgenossenschaft“ für die Feuerwehren im Land Niedersachsen. Sie ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten der Unfallversicherung tragen allein die Träger des Brandschutzes, also die Kommunen. Sie sind automatisch Mitglied der Kasse. Damit sind alle Feuerwehrmitglieder auch gesetzlich unfallversichert.
Vorrangige Aufgabe der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist die Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren (Prävention) und in diesem Rahmen die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe. Ist ein Unfall eingetreten, erfolgt die Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Versicherte oder ihre Hinterbliebenen erhalten eine Entschädigung durch Geldleistungen. Ebenso wird für medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation gesorgt und gegebenenfalls eine lebenslange Rente gezahlt.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen übernimmt damit die Verantwortung für einen unverzichtbaren Teil der Sozialversicherung. Sie sorgt dafür, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen schnell und umfassend erhält. Eine Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich, weil die Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung – von wenigen Ausnahmen abgesehen – von Amts wegen festzustellen sind.


